Die Postanschrift reicht als Adresse
Online-Plattformen müssen Firmen nur die postalische Adresse herausgeben. Mail-, IP-Adressen oder die Telefonnummer gehören nicht dazu. Der Begriff der "Adresse" im EU-Recht beziehe sich lediglich auf die Postanschrift, so der EuGH.
Gerichte sind nach EU-Recht nicht dazu verpflichtet, die Herausgabe dieser Informationen anzuordnen.
Adresse muss reichen
Allerdings hätten die EU-Staaten die Möglichkeit, Rechteinhabern einen weiter gehenden Auskunftsanspruch einzuräumen, was der deutsche Gesetzgeber bislang nicht getan hat.
Im konkreten Fall ging es darum, dass eine Firma Nutzer einer Online-Plattform abmahnen wollte, die dort illegal Filme hochgeladen hatten.
Fazit: Der Begriff "Adresse" im EU-Recht bezieht sich lediglich auf die Postanschrift.
Urteil: EuGH vom 9.7.2020, Az.: C-264/19