Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1807
BAG zu Urlaubstagen bei KUG

Für Kurzarbeit gibt es keinen Urlaub

Geschlossen-Schild in einem Geschäft. Copyright: Picture Alliance
Nach aktuellen Daten waren im Monat November 537.000 Personen in konjunktureller Kurzarbeit. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Oktober erklärt sich mit dem bestehenden Teil-Lockdown. Dies bislang höchst strittige Frage, wie sich der Urlaub bei Kurzarbeit Null berechnet, ist jetzt höchstrichterlich entschieden.

Jetzt schafft das Bundesarbeitsgericht (BAG) Klarheit: Fallen Arbeitstage durch Kurzarbeit vollständig aus, sind diese bei der Berechnung des Jahresurlaubs in Abzug zu bringen. Die Entscheidung des Neunten Senats in Erfurt schließt eine rechtliche Lücke und schafft damit Rechtssicherheit für die Urlaubsberechnung in den Betrieben. 

Bislang gab es unterschiedliche Entscheidungen in den Vorinstanzen der Gerichte. Durch die hohe Anzahl von Kurzarbeiterfällen bei der Bekämpfung der pandemiebedingten Folgen für die Wirtschaft, ist die praktische Relevanz dieser Entscheidung von erheblicher Bedeutung. 

Betriebsvereinbarung rettet auch keine Urlaubstage

Eine Verkaufshilfe in einer Bäckerei befand sich neun Monaten ganz oder teilweise in Kurzarbeit. Drei Monaten war sie in Kurzarbeit null und vollständig von der Arbeitspflicht befreit. In den anderen Monaten arbeitete sie nur in reduziertem Umfang. Der Bäckereibetrieb hatte von Jahresurlaub für jeden Monat, an dem sie nicht im Laden erscheinen musste, jeweils ein Zwölftel abgezogen. 

Die Mitarbeiterin klagte auf den ungekürzten Urlaubsanspruch. Es gebe weder einen einschlägigen Tarifvertrag noch eine Betriebsvereinbarung, der eine solche Kürzung vorsehe, so die Argumentation der Klägerin. Dem widersprach das BAG: Die einzelvertraglich vereinbarte Kurzarbeit und die dadurch ausgefallene Arbeitstage seien weder nach nationalem Recht, noch nach Unionsrecht Zeiten mit der Arbeitspflicht gleichzustellen. In einer weiteren Entscheidung hat der Neunte Senat außerdem erkannt, dass diese Grundsätze auch dann Anwendung finden, wenn die Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist.

Fazit: Tage mit Kurzarbeit Null müssen bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs abgezogen werden.

Urteil: BAG vom 30.11..2021, Az.: 9 AZR 225/21und 9 AZR 234/21

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Logistik und Nachhaltigkeit

Elektro-LKW bei Österreichischer Post

Die Österreichische Post hat erstmals zwei Elektro-Lkw im Einsatz. Transportiert werden internationale Sendungen. Damit lassen sich rund 117 Tonnen direkte CO2-Emissionen pro Jahr einsparen.
  • Fuchs plus
  • Tauglich für 100% Wasserstoff

Wasserstoffkraftwerk aus Finnland

Ein finnisches Unternehmen bietet das erste Kraftwerk, das komplett mit Wasserstoff, ohne Beimischung von Erdgas, betrieben werden kann.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Ernteerträge von Weizen und Mais fallen höher aus als erwartet

Erheblicher Rückgang der Getreidelagerbestände erwartet

Es wird erwartet, dass die globalen Lagerbestände der Getreide Ende der aktuellen Saison stark fallen wird — und das trotz rekordhoher Ernteerwartung. Grund dafür ist der erwartete Verbrauch, der ebenfalls eine Rekordhöhe erreichen soll.
  • Fuchs plus
  • (Noch) schwächere Wirtschaftsdaten im Juni

Chinesischer Yuan derzeit ohne festen Boden

Der Yuan bewegt sich in einer relativ engen Bandbreite zum Euro und zum Dollar. Auch schwächere Wachstumszahlen für das zweite Quartal ändern daran nichts. Würden im Vergleich zu China beispielsweise in England die Immobilienpreise um 25 bis 50% fallen und sich der Footsie halbieren, wären die Auswirkungen ungleich schwerwiegender. Der Konsument würde wohl jegliches Vertrauen verlieren. In China schwächt sich "nur" die Konjunktur ab. Die PBOC hat Raum zum Handeln. Den nutzt sie entschlossen.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Zum Seitenanfang