Heißes Wasser muss der Vermieter sicherstellen
Vermieter müssen für eine reibungslose Versorgung mit Warmwasser sorgen. Dies ist rund um die Uhr sicherzustellen. Wird dies nicht ausreichend gewährleistet, kommt es zu einer Mietminderung um 5%. Dies hat das Amtsgericht (AG) Brandenburg entschieden. Eine Warmwasserversorgung rund um die Uhr gehöre regelmäßig zur Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung. Eine Wassertemperatur von 55 Grad Celsius ist regelmäßig zu erreichen.
Fazit: Eine mangelnde Warmwasserversorgung gibt das Recht zur Mietminderung um fünf Prozent.
Urteil: AG Brandenburg vom 13.2.2023, Az.: 31 C 210/21