Kann Kölsch Sünde sein?
Sieben Jahre nachdem das Bundeskartellamt Bußgelder (knapp vier Millionen Euro) gegen drei Kölsch-Brauereien und zwei ihrer Manager verhängte, gibt es jetzt Freisprüche erster Klasse. Der vierte Kartellsenat des OLG konnte vermutete Preisabsprachen beim Fassbier und beim Kasten-Bier zwischen den Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell nicht feststellen.
Das OLG fand auch nach 34 intensiven Verhandlungstagen mit 14 Zeugen keine belastbaren Belege für Preiabsprachen. Lediglich zwei Zeugen erinnerten, dies aber auch nur vage, an Preisdebatten der Brauereien bei Sitzungen des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW.
Brauer zeigt sich "sehr erleichtert"
„Wir haben im fraglichen Zeitraum gar keine Preise erhöht, mussten aber trotzdem über Jahre hinweg viel Energie und Geld aufwenden, um die ungerechten Vorwürfe zu entkräften. Wir sind jetzt sehr erleichtert und hoffen, dass bei unseren verunsicherten Kunden und Verbrauchern von alldem nichts mehr zurückbleibt“, kommentiert Alexander Rolff, persönlich haftender Gesellschafter der Brauerei die Entscheidung aus der Alt-Bier-Metropole Düsseldorf.
Grenzen der Kronzeugenregelung
Der Kölsch-Fall offenbart nach Ansicht von Juristen ein Grundproblem der Kronzeugenregelung im Kartellverfahren. Firmen, die zuerst und umfassend auspacken, gehen zwar oft straffrei aus. Selbst zweite oder dritte Kronzeugen, können noch Rabatte beim Bußgeld aushandeln. Aber: Je später ein Unternehmen sich entschließt mit dem Bundeskartellamt zu kooperieren, desto mehr Informationen muss es liefern.
Dieses raffinierte Modell spart der Behörde viel Ermittlungsarbeit. Es verleitet aber dazu, ‚mit Dreck‘ auf die Konkurrenz zu werfen und Vorgänge aufzubauschen. So war es offenbar auch beim vermeintlichen Kölsch-Kartell: Für die Vorwürfe lieferte das Bundeskartellamt keine handfesten Beweise, alles hing an Zeugenaussagen von Managern der Konkurrenz. Die bewertete das OLG aber als zu vage oder sogar als nicht glaubwürdig.
Serie durchbrochen
Der Sieg der Kölsch-Brauereien ist auch deshalb bemerkenswert, weil erfolglose Beschwerden beim OLG gegen Kartellbußgelder, üblicherweise das Bußgeld noch erhöhen. Deshalb trauen sich viele Unternehmen nicht zu klagen - selbst wenn sie die Vorwürfe für unbegründet halten.
Fazit: Kartellbußgelder können durchaus auf tönernen Füßen stehen und sind bei fehlenden Beweisen erfolgreich anzufechten.
Urteil: OLG Düsseldorf vom 8.9.2021, Az.: V‑4 Kart 4/16 OWi