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Keine Bedenken bei Firmenabsprachen

Kartellamt reagiert auf die Gas-Krise

Zusammenarbeit © Studio Romantic / stock.adobe.com
Das Bundeskartellamt in Bonn lässt in der Gaspreiskrise verbindliche Absprachen von Unternehmen zu. Einzige Bedingung: Die Betriebe müssen offen kommunizieren und vorab das Gespräch mit dem Amt suchen.

Bereits bei der Vorstellung des Jahresberichts 2021/22 deutete der Präsident des Bundeskartellamts (BKartA) Andreas Mundt an, dass in der Krise flexibel gehandelt wird. Etwas nebulös versprach er „krisenbedingten Kooperationen“ von Unternehmen untereinander „übergangsweise zu tolerieren.“ 

Wenige Tage später der Praxisbeweis: Um auf das Szenario einer Gasknappheit oder gar einer vollständigen Kappung der Energieversorgung vorbereitet zu sein, haben die Zuckerproduzenten Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet gemeinsam mit dem Verein der Deutschen Zuckerindustrie (VdZ) ein Kooperationsmodell entwickelt. 

Kooperationsmodell entwickelt

Im Kern geht es darum, dass bei einem Produktionsstillstand durch einen Gasmangel in einem der Werke, die Firmen sich untereinander mit Kapazitäten aushelfen. Ein Lieferengpass bei Zucker soll so vermeiden lassen. Damit die Absprachen nicht in den Verdacht der Kartellbildung geraten, haben die Firmen ihre Zusammenarbeit beim BKartA angemeldet und um Zustimmung gebeten. Die Antwort von Mundt, ließ nicht lange auf sich warten: „Wir unterstützen Initiativen zur Krisenbewältigung im Rahmen des Kartellrechts.“ 

Für die wettbewerbliche Bewertung war ausschlaggebend, dass es sich um „eine einmalige und zeitlich befristete Kooperation nur für den Fall eines Gasnotstandes handelt“. Pressesprecher, Kay Weidner, betonte gegenüber FUCHSBRIEFE, dass dies keine ‚Lex-Zucker‘ sei. Ebenso könnten auch andere Branchen Absprachen für die Zeit der Energiekrise im Winter treffen und dies mit ausdrücklicher Zustimmung der Kartellbehörde.

Fazit: Gegen Absprachen von Unternehmen während einer Gasmangellage im Winter 2022/23 hat das Kartellamt keine Einwände.
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