Kein Schadenersatz bei Mobbing
Arbeitgeber müssen bei Mobbing-Vorfällen eingreifen. Denn sie haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten. Allerdings müssen sie über die Vorfällen auch informiert sein, so die Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts.
Arbeitgeber müssen zwar bei Mobbing-Vorwürfen von Mitarbeitern eingreifen, aber die Betroffenen haben eine konkrete Informationspflicht. Das hat das Landesarbeitsgericht