Arbeitgeber müssen zwar bei Mobbing-Vorwürfen von Mitarbeitern eingreifen, aber die Betroffenen haben eine konkrete Informationspflicht. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein entschieden. Ohne genaue Kenntnisse über das Mobbing können Arbeitgeber gar nicht gegen die Regelverstöße vorgehen und ihre Fürsorgepflicht einhalten. Klagt ein Beschäftigter über Regelverstöße, dann muss er diese auch nachweisen. Beschäftigte können jedenfalls nicht argumentieren, dass der Arbeitgeber Mobbing-Aktionen "hätte mitbekommen müssen", so das Gericht. Aus diesem Grund ging auch eine Schadenersatzklage einer Beschäftigten ins Leere. Die hatte behauptet, Kolleginnen hätten sie wegen ihrer polnischen Herkunft und ihres katholischen Glaubens gehänselt. Außerdem sei sie wegen ihrer Einstellung zur Corona-Impfung ausgegrenzt und schikaniert worden.