Keine Gehaltskürzung durch Betriebsvereinbarung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte jetzt, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Entlohnung, nach tariflichen Grundsätzen, nicht durch eine Betriebsvereinbarung zu Lasten des Arbeitnehmers verändert werden darf (Urteil vom 11.4.2018, Az.: 4 AZR 119/17). Der Arbeitgeber ist demnach verpflichtet, den Kläger nach der jeweiligen Entgelttabelle des Tarifvertrages zu entlohnen.