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Kostenübernahme für die Schwerbehindertenvertretung

Kostenübernahme für Weiterbildung der SBV

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Der Arbeitgeber hat die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) entstehenden Kosten zu tragen. Aber muss er deshalb auch die Kosten für eine Datenschutz-Schulung der SBV-Bürokraft übernehmen?

Ja, sagt das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Der Anspruch auf geeignetes Büropersonals umfasst ebenso den Anspruch auf Qualifizierung des Büropersonals. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) habe darüber zu entscheiden, wie viele Bürokräfte notwendig sind und über welche Qualifikation sie verfügen müssen. Dazu gehört, das Büropersonal im erforderlichen Umfang zu qualifizieren, wenn dafür Bedarf besteht. Durch den Arbeitgeber sind die dazu notwendigen Kosten in Höhe von 870 Euro zu tragen.

Fazit: Weil der Datenschutz ein wichtiges Thema in der SBV-Arbeit ist, muss der Arbeitgeber die Kosten für eine Schulung der Bürokraft übernehmen.

Urteil: LAG Berlin-Brandenburg vom 3. 11. 2022, Az.: 26 TaBV 751/22

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