Langes Nachdenken kostet Abfindung
Auf eine Abfindung bei der betriebsbedingten Kündigung hat der Beschäftigte nur dann Anspruch, wenn es ein mit dem Betriebsrat ausgehandelten und unterschrieben Sozialplan gibt. Oft sind Arbeitgeber auch ohne Sozialplan bereit, bei einem Stellenabbau freiwillig zu zahlen. Arbeitnehmer sollten den Bogen nicht überspannen.
Zögert ein Arbeitnehmer bei einem Abfindungsangebot zu lange, dann darf der Arbeitgeber dies als Ablehnung verstehen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden.