Marketing mit Ex-Arbeitnehmer kann teuer werden
Verlassen Arbeitnehmer das Unternehmen, sollten Arbeitgeber mit diesen Mitarbeitern keine Werbung mehr machen. Die Verwendung von Fotos und Videomaterial dieser ehemaligen Mitarbeiter sollte dann am besten sofort unterlassen werden. Ist das nicht möglich, sollten Arbeitgeber möglichst schnell andere Werbeträger und Markenbotschafter finden. Andernfalls droht das Risiko erheblicher Schadenersatz-Zahlungen.
Risiko hoher Schadenersatz-Zahlungen
Die Werbung mit dem Foto eines ehemaligen Mitarbeiters kann sehr teuer werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat einem ehemaligen Mitarbeiter eine Zahlung von 10.000 Euro zugesprochen. Der Fall: Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses hatte der bisherige Arbeitgeber die Fotos und Videos des ehemals Angestellten weitere neun Monate lang für die eigene Werbung genutzt. Die Aufforderung des Ex-Mitarbeiters, das Bildmaterial zu löschen, ignorierte das Unternehmen. Das LAG verurteile den Arbeitgeber wegen einer erheblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts und wegen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Fazit: Die Verwendung von Fotos von Ex-Arbeitnehmern im Marketing kann hohen Schadensersatz nach sich ziehen.
Urteil: LAG Baden-Württemberg vom 27.7.2023, Az.: 3 Sa 33/22