Mehrwegpflicht bei Lebensmitteln ab 2023
Für kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80m2 und maximal fünf Mitarbeitern gelten Ausnahmen. Sie haben die Möglichkeit Speisen und Getränke in vom Endverbraucher selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse abzufüllen. Für weitere Fragen stellt der Deutsche Industrie- und Handelskammer ein Merkblatt zur Verfügung.