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Händler auf Online-Marktplätzen

Nicht immer über Garantieregeln informieren

Online-Shopping. © terovesalainen / stock.adobe.com
Muss im Online-Shop über eine bestehende Herstellergarantie informiert werden, selbst wenn sie nicht im Angebot erwähnt wird? Diese für den Online-Handel wichtige Frage war bislang ungeklärt. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine pragmatische Lösung gefunden, die Online-Shops und Verkäufern viel Arbeit erspart.

Online-Händler müssen nicht in jedem Fall über Garantie-Regeln informieren. So lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Demnach müssen Online-Händler nur dann Informationen zur Garantie bereitstellen, wenn mit dieser Herstellergarantie ausdrücklich geworben wird. Andernfalls droht ihnen eine Abmahnung. Entscheidend bei der Auslegung des Urteils ist, ob Verbraucher ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen haben. Das liegt immer dann vor, wenn der Verkäufer aus der Garantie ein Verkaufs- oder Werbeargument herleitet, urteilten die Richter in Luxemburg. Eine generelle Pflicht zur Angabe wäre dagegen unverhältnismäßig und wird vom Gericht nicht gefordert. 

Fazit: Wird ein Angebot ausdrücklich mit einer Garantie beworben, muss der Verkäufer sämtliche Informationen auch Online bereitstellen.

Urteil: EuGH vom 5.5.2022, Az.: C-179/21

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