Nicht immer über Garantieregeln informieren
Online-Händler müssen nicht in jedem Fall über Garantie-Regeln informieren. So lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Demnach müssen Online-Händler nur dann Informationen zur Garantie bereitstellen, wenn mit dieser Herstellergarantie ausdrücklich geworben wird. Andernfalls droht ihnen eine Abmahnung. Entscheidend bei der Auslegung des Urteils ist, ob Verbraucher ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen haben. Das liegt immer dann vor, wenn der Verkäufer aus der Garantie ein Verkaufs- oder Werbeargument herleitet, urteilten die Richter in Luxemburg. Eine generelle Pflicht zur Angabe wäre dagegen unverhältnismäßig und wird vom Gericht nicht gefordert.
Fazit: Wird ein Angebot ausdrücklich mit einer Garantie beworben, muss der Verkäufer sämtliche Informationen auch Online bereitstellen.
Urteil: EuGH vom 5.5.2022, Az.: C-179/21