Rechnung an Briefkastenfa. erlaubt
Sie dürfen innerhalb der EU jetzt auch Rechnungen an Briefkastenfirmen ausstellen. Die Lieferung bleibt dennoch von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied der BFH. Einzige Voraussetzung: Ihr Geschäftspartner im EU-Ausland muss unter der Briefkastenadresse auch erreichbar sein. Seine wirtschaftliche Tätigkeit muss er von dort aus aber nicht ausüben.
Urteil: BFH V R 38/18