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Umsatzsteuerbefreiung

Rechnung an Briefkastenfa. erlaubt

Sie dürfen innerhalb der EU jetzt auch Rechnungen an Briefkastenfirmen ausstellen. Die Lieferung bleibt dennoch von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied der BFH. Einzige Voraussetzung: Ihr Geschäftspartner im EU-Ausland muss unter der Briefkastenadresse auch erreichbar sein. Seine wirtschaftliche Tätigkeit muss er von dort aus aber nicht ausüben.

Urteil: BFH V R 38/18

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