Schmerszensgeld nur bei Vorsatz des Arbeitgebers
Urteil: LAG Rheinland-Pfalz vom 2.8.2018, Az.: 5 Sa 298/17.
Urteil: LAG Rheinland-Pfalz vom 2.8.2018, Az.: 5 Sa 298/17.
Stand: 11.08.2017 19:01
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