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Aufruhr bei den Banken

Sind jetzt Millionen Autokreditverträge rückabzuwickeln?

Sind jetzt Millionen Autokreditverträge rückabzuwickeln? Copyright: Pixabay
Das beschauliche Landgericht im baden-württembergischen Ravensburg brachte mit seiner Anfrage zu den Formulierungen in drei Autokreditverträgen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Lawine ins Rollen. Selbst besonnene und renommierte Fachanwälte für Banken- und Kapitalmarktrecht sprechen von einer „absoluten Sensation“, die da aus Luxemburg kam und den deutschen Bankern das Wochenende vermasselte.

Der EuGH kippte die Kreditverträge der VW Bank, Skoda Bank und BMW Bank wegen unzureichender und unverständlicher Informationen im Vertragstext. Viele Kunden können nun nicht nur Kreditverträge widerrufen, sondern ebenso den gesamten Kauf rückabwickeln.

Fehlerhafte Pflichtangaben

Zwei Dinge monierten die Richter:

  1. die Pflichtangaben zum Verzugszinssatz waren fehlerhaft
  2. und die Berechnungen zur Vorfälligkeitsentschädigung nicht klar und prägnant genug.

Gerade im Bereich Autofinanzierung gibt es nun die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen und alle bereits gezahlten Raten bei Rückgabe des Fahrzeugs erstattet zu bekommen. 

Muss der BGH sich korrigieren?

Klar ist: Deutsche Gerichte können sich nicht mehr über den EuGH in dieser Sache hinwegsetzen. Davon geht Wirtschaftsanwältin Daniela A. Bergdolt aus München aus. Bislang hatte der Bundesgerichtshof (BGH)  den Finanzinstituten mit seiner Rechtsprechung den Rücken gestärkt. 

Für Rechtsanwalt Christof Lehnen aus Trier ist die „Reichweite „dieses Urteils gigantisch. „Die vom EuGH gerügten Fehler finden sich in allen Verbraucherkreditverträgen aller in Deutschland tätigen Banken seit 2010. Es ist kaum ein Kreditvertrag denkbar, der nicht widerrufbar ist.“ In der Kanzlei Wawra & Gaibler, in der Maximilianstrasse in Augsburg, standen die Anwälte am Wochenende bereit, um die Anfragen von Autobesitzern zu prüfen.

Fazit: Wie hoch die Welle wird, die das Urteil schlägt, ist noch nicht abzusehen. Spannend ist die grundsätzliche Feststellung des Gerichts, die über den Einzelfall der Autobanken hinausgeht: Banken müssen bei Kreditverträgen ihre Kunden klar und verständlich belehren. Erfolgt das nicht, kann der Kreditvertrag jederzeit - auch viele Jahre nach Vertragsschluss - widerrufen werden.

Urteil: EuGH vom 9.9.2021, Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20

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