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2010
Unlauterer Wettbewerb

Trend: Abmahnung in Sachen Verpackung

Trend: Abmahnung in Sachen Verpackung. Copyright: Pexels
Abmahnungen sollten Sie nie ignorieren. Machen Sie aber keine vorschnellen Zugeständnisse. Im Trend liegen Forderungen hinsichtlich Verstößen in Sachen Verpackungsgesetz.

Abmahnungen treffen nicht nur Betreiber von Online-Shops. Zunehmend trifft es Hersteller, Fulfillment-Dienstleister, Versanddienstleister etc. Warum das Thema ein zweischneidiges Schwert ist, lesen Sie hier.

Im Juli mahnten die Berliner Kanzlei Sandhage (29%) und der „berühmt-berüchtigte“ IDO (Leverkusen; 18%) wieder am häufigsten ab. Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. (VsW e. V.; Berlin) und der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. (VgU) machten 7% aus. 43% der Abmahnungen entfielen auf eBay-Händler, 14% auf Amazon-Händler. Das hat die Deutsche Recycling (Köln) festgestellt.

Beliebte Abmahnbereiche

Abmahnanwälte haben nach Inkrafttreten des Anti-Abmahngesetzes (20.12.2020) lediglich ihre Strategie angepasst. Hatte man sich vorher bevorzugt die Bereiche fehlender OS-Link (notweniger Direktverweis auf die Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung) und Vertragstextspeicherung vorgeknöpft, sind es nun Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz), fehlende Hinweise bei Biozid-Produkten und auf versicherten Versand sowie fehlende Materialkennzeichnungen.

Hausgemachtes Problem

Im Trend liegen Abmahnungen in Sachen Verpackungsgesetz. Ein Grund: Dieser Check lässt sich über das öffentliche LUCID-Register mit ein paar Klicks erledigen – effektiv und effizient für „professionelle“ Abmahner. Zur Erinnerung: In dieses Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister – ZSVR – müssen sich Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen eintragen. Darüber erhält die ZSVR Daten zu Verpackungsmengen von Herstellern (Erstinverkehrbringern) und den dualen Systemen. Weil sich viele Händler aber vor diesen Pflichten noch immer drücken, greifen Abmahnungen. Das Problem ist also gewissermaßen auch hausgemacht.

Die Deutsche Recycling warnt auch vor abmahnfähigen Verstößen im Ausland. Wegen der komplexen Problematik empfiehlt es sich, sich bei Experten schlau zu machen.

Verzerrter Wettbewerb

Abmahnungen sind seit jeher ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite stehen gierig erscheinende Abmahnjäger, und auch Wettbewerber schlagen zu. Auf der anderen Seite werden so aber viele derjenigen Unternehmen aufgespürt, die sich Aufwand und Kosten ersparen wollen. Denn wer gesetzeskonform agiert, hat schlichtweg mehr zu tun und demzufolge auch Mehrkosten. Das dürfte sich auch auf die (End-)Preise auswirken. Der Wettbewerb wird so verzerrt – und unlauter. 

Fazit: Abmahnungen sollten Sie nie ignorieren. Machen Sie aber keine vorschnellen Zugeständnisse. Forderungen hinsichtlich Verstößen in Sachen Verpackungsgesetz sind laut Deutsche Recycling selten angemessen und sollten von einem Anwalt geprüft werden.

Verpackungsregister
https://www.verpackungsregister.org/  



Deutsche Recycling Service GmbH
https://deutsche-recycling.de/ 

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