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Wer zahlt den Schlüsseldienst?

Tür-Notöffnung in der Nacht sorgt für Streit

Schlüssel steckt in einem Türschloss. © jpkirakun / Getty Images / iStock
Rechnungen von Schlüsselnotdiensten, die am späten Abend oder gar nachts im Einsatz waren, sind teuer. Verständlich, dass ein Vermieter, wenn er diesen Einsatz bezahlen muss, vorher gefragt werden will. Wie sich das bei einem Notfall verhält, musste jüngst das Amtsgericht Leipzig entscheiden.

Stehen Mieter nach 22 Uhr vor ihrer Wohnungstür, die sich nicht öffnen lässt, können sie einen Schlüsselnotdienst rufen, ohne zuvor den Vermieter zu fragen. Das entschied das Amtsgericht (AG) Leipzig. 

Die Mieterin einer Wohnung in Leipzig stand in der Nacht vor ihrer Wohnungstür und konnte sie nicht öffnen. Das Schloss war mit sechsmal Leim verklebt. Die Schichtarbeiterin beauftragte einen Schlüsselnotdienst. Der öffnete die Tür und wechselte jeweils das Schloss aus. 

Vermieter muss Erreichbarkeit vereinbaren

Darüber informierte die Mieterin ihren Vermieter und wollte die Kosten für die professionelle Notöffnung plus Schlosswechsel erstattet haben. Der Vermieter empörte sich über das eigenmächtige Handeln seiner Mieterin. Schließlich landete die Auseinandersetzung vor Gericht. 

Das AG Leipzig urteilte, dass es nicht zumutbar sei, die Nacht irgendwo anders zu verbringen oder gar vor ihrer Wohnungstür zu warten, bis ihr Vermieter erreichbar sei. Hat der Vermieter nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, Tag und Nacht für seine Mieterin da zu sein und sofort eine entsprechende Reparatur zu veranlassen, könne die Frau nicht von einer schnellen Hilfe durch ihren Vermieter in den Nachtstunden ausgehen. Eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit hatten die Parteien im konkreten Fall nicht getroffen. 

Fazit: In einem Notfall darf der Mieter eigenmächtig auf Kosten des Vermieters den Schlüsseldienst beauftragen, seine Wohnungstür zu öffnen.

Urteil: AG Leipzig vom 13.7.2022, Az.: 134 C 5827/21

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