Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2245
Heikle Videoüberwachung

Videobeweis bei Kündigung trotz DSGVO verwertbar

Überwachungskamera. © Uwe Zucchi / dpa / picture alliance
Datenschutz ist kein Täterschutz. Diesen Grundsatz hat jetzt das Bundesarbeitsgericht bestätigt. Aber darf ein Arbeitgeber deshalb auch Überwachungsvideos auswerten – trotz geltendem Datenschutz? Das oberste Arbeitsgericht in Erfurt musste das entscheiden.

Nutzt der Betrieb eine offene Videoüberwachung, können Arbeitgeber diese Aufzeichnungen in einem Kündigungsschutzprozess als Beweismaterial verwerten. Strittig war im Arbeitsgerichtsverfahren, ob das Video als Beweismaterial zulässig ist. Der Mitarbeiter argumentiert, die Überwachung verstoße gegen Bundes- und EU-Datenschutzrecht. Außerdem seien die Aufnahmen zu lange gespeichert worden: Hinweisschilder hätten eine Speicherdauer von 96 Stunden ausgewiesen.

Verwertungsverbot hat keinen Bestand

Das Bundesarbeitsgericht kassierte jetzt aber die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes. Vor dem hatte der klagende Mitarbeiter noch Erfolg. Laut BAG spiele es aber "keine Rolle, ob die Überwachung in jeder Hinsicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprach" (z.B. Aufbewahrungsfrist). 

Denn mit dem Video konnte das Unternehmen den Arbeitszeitbetrug seines Arbeitnehmers beweisen. Der hatte das Werksgelände der Gießerei zwar betreten, es dann aber noch vor Schichtbeginn wieder verlassen. Der Teamleiter in der Gießerei kassierte den Lohn für die Schicht, was der Arbeitgeber mit der Kündigung quittierte. Zwar sicherte eine Betriebsvereinbarung zu, dass Videoaufzeichnungen nicht zur Auswertung personenbezogener Daten verwendet werden darf. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht (LAG) bestätigten darum noch das Verwertungsverbot und folgten der Kündigungsschutzklage. Das BAG urteilte aber, dass eine Verwertung der personenbezogenen Daten durch die Gerichte der DSGVO nicht entgegenstehe. 

Fazit: Das BAG urteilt, dass die offene Videoüberwachung zulässig und das Material in Arbeitsgerichtsprozessen nutzbar ist. Eine Betriebsvereinbarung kann das nicht ausschließen. Arbeitgeber können sich sogar dann auf Aufzeichnungen stützen, wenn nicht alle Datenschutzregeln eingehalten wurden.

Urteil: BAG vom 29.6.2023, Az.: 2 AZR 296/22

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Keine Auszahlungspflicht bei fehlerhafter Gehaltsabrechnung: LAG-Urteil

Fehlberechnungen in Gehaltsabrechnungen: Kein Zahlungsanspruch bei Irrtum

Ein LAG-Urteil verdeutlicht, dass Arbeitgeber bei erkennbar falschen Gehaltsabrechnungen nicht zur Auszahlung verpflichtet sind. Auch wenn ein Irrtum vorliegt, können weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber auf der fehlerhaften Abrechnung bestehen. Ein Mitarbeiter scheiterte mit seiner Klage auf Zahlung und Schadensersatz, da die Abrechnung nur zur Information dient. Neugierig auf die Details?
  • Fuchs plus
  • Anlagechancen in Pakistan

Pakistanische Rupie erreicht Unterstützung

Pakistans wirtschaftliche Herausforderungen, darunter hohe Auslandsverschuldung und sinkende Währungsreserven, führen zu einer Rupienabwertung. Doch das IWF-Programm bietet Hoffnung: Stabilisierung der Reserven und Unterstützung bei Verbindlichkeiten. Investoren sehen Chancen in US-Dollar-Anleihen mit hohen Renditen und dem einzigen ETF auf den MSCI Pakistan.
  • Fuchs plus
  • Mitarbeiter einbinden, um Automatisierung erfolgreich zu machen


Studie: Betriebsräte machen Automatisierung erfolgreicher

Unternehmen mit Betriebsrat erreichen eine höhere Produktivität, wenn Bereiche eines Unternehmens automatisiert werden. Es sind vor allem zwei Faktoren, die dabei eine wesentliche Rolle spielen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Singapurs Wirtschaft: Chancen für Investoren trotz globaler Unsicherheiten

MAS lockert erneut: Singapur-Dollar-Aufwertung verlangsamt

© Oksana Perkins / Fotolia
Mit gut 45% Gewicht sind Finanztitel im Aktienmarkt in Singapur relativ hoch vertreten. Entsprechend volatil ging es nach den Trump-Zöllen mit dem Index nach unten. Wer sich mit defensiven Anlagen und mit Industriewerten aufgestellt hat, profitierte dagegen von deren positiven Trends. Solide Unternehmen verleihen dem Stadtstaat und seiner Währung dem Status der Stabilität. Die Euro-Stärke ist temporär und stellt eine Chance dar.
  • Fuchs plus
  • Investmentchancen in Singapur

Singapur lockert Aufwertungstempo des Singapur-Dollars

© Oksana Perkins / Fotolia
Mit gut 45% Gewicht sind Finanztitel im Aktienmarkt in Singapur relativ hoch vertreten. Entsprechend volatil ging es nach den Trump-Zöllen mit dem Index nach unten. Wer sich mit defensiven Anlagen und mit Industriewerten aufgestellt hat, profitierte dagegen von deren positiven Trends. Solide Unternehmen verleihen dem Stadtstaat und seiner Währung dem Status der Stabilität. Die Euro-Stärke ist temporär und stellt eine Chance dar.
  • Fuchs plus
  • US-Futures steigen nach Trump-Aussage: Chancen im Forex-Markt nutzen

Zollpause mit China: Entspannung auf den Finanzmärkten

© Ken Cedeno / Pool via CNP / Captital Pictures / picture alliance
US-Futures feiern Trumps Entscheidung, am FED-Vorsitzenden Powell festzuhalten, während Anzeichen einer De-Eskalation im Handelskrieg mit China für Erleichterung sorgen. Safe-Haven-Währungen wie der Schweizer Franken und der Yen gewinnen an Stärke, was interessante Handelsmöglichkeiten eröffnet. Erfahren Sie in FUCHS-DEVISEN mehr über die aktuellen Markttrends und wie Sie mit den richtigen Instrumenten davon profitieren können.
Zum Seitenanfang