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Verjährungsfristen und Aufschubmöglichkeiten beachten

Wenn Geschäftspartner die Zahlung verweigern

Mahngebüren © Stauke / Fotolia
Immer mehr Unternehmen klagen darüber, dass Zahlungen verspätet oder im schlimmsten Fall gar nicht getätigt werden. Wenn das eintritt, bleibt Unternehmen oft nur der Rechtsweg, um an die ihnen zustehende Bezahlung zu gelangen. Gerade zum Jahreswechsel gibt es dann immer wieder wichtige Fristen zu beachten.
Mit dem Jahreswechsel sind noch offene Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2019 ausgelaufen (Verjährungsfrist 3 Jahre). Unternehmen können jetzt nur noch den Rechtsweg beschreiten, um diese Ansprüche geltend zu machen. Ein Weg könnte noch sein, dass der säumige Kunde seine Zahlungspflicht anerkennt. Dann beginnt die Verjährungsfrist erneut (BGB § 212). In der der Praxis ist das in den meisten Fällen jedoch unwahrscheinlich. Dann bleibt Ihnen nur noch ein gerichtliches Mahnverfahren. 

Möglichkeiten zur Fristverlängerung

Angesichts der sinkenden Zahlungsmoral sollte Ihre Buchhaltung jetzt schon auf offene Verfahren aus dem Jahr 2020 achten. Denn Ende 2023 laufen die Zahlungsansprüche für Rechnungen aus dem Jahr 2020 ab. Sollten Sie ahnen, dass ein Kunde nicht zahlen wird, stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, so Jens Junak von Creditsafe Deutschland. Dazu zählen die Klage auf Bestätigung des Anspruchs oder Vollstreckungsurteil, Mahnverfahren, Beweisverfahren, Begutachtungsverfahren oder - im schlimmsten Fall - Forderungen im Insolvenzverfahren gegen den Schuldner. All diese Ereignisse hemmen die Verjährungsfrist.

Vorfeldprüfungen werden wichtiger

Am Besten ist es, wenn Sie gar nicht erst in die Lage kommen, den Rechtsweg erwägen zu müssen. Um dem vorzubeugen, wird die laufende Prüfung der Bonität von Geschäftspartnern wichtiger. Grundsätzlich hilfreich kann auch sein, Forderungen in einem strukturierten Prozess zu verkaufen (Factoring). Das sichert Unternehmen schnell Liquidität und lagert die Ausfallrisiken aus.

Fazit: Achten Sie verstärkt auf das Zahlungsverhalten Ihrer Kunden. Bei Problemfällen beginnen Sie früh mit der Kommunikation und gemeinsamen Suche nach Lösungen. Im Zweifel: Versuchen Sie, die Verjährungsfristen zu verlängern.
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