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"Kurse belehrender Art" befreit

Fahrsicherheitstraining kann mehrwertsteuerfrei sein

Fahrtraining mit einem LKW. © littlewolf1989 / stock.adobe.com
Die Umsätze, die eine Fahrschule aus einem Fahrsicherheitstraining erzielt, können mehrwertsteuerfrei sein. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Wichtig ist aber, dass dabei bestimmte Anforderungen eingehalten werden.
Umsätze eines gemeinnützigen Vereins aus einem Fahrsicherheitstraining können von der Mehrwertsteuer befreit werden. Das entschied der Bundesfinanzhof. Wichtig ist, dass es sich bei diesen "Kursen belehrender Art" um Trainings handelt, die für die Kursteilnehmer zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist. Für eine berufliche Veranlassung spricht z.B. die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber der Kursteilnehmer oder durch die Berufsgenossenschaft. 

Fazit: Vereine wie die Deutsche Verkehrswacht werden von diesem Urteil profitieren.

Urteil: BFH V R 33/21, V R 26/18

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