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Steuersatz steht noch nicht fest

Mindeststeuer heißer gekocht als gegessen

Mindeststeuer heißer gekocht als gegessen. Copyright: Pexels
Nachdem US-Präsident Biden seine Beteiligung an dem internationalen Abkommen der OECD zur Vermeidung von Steuerflucht signalisiert hat, wird es wohl schnell gehen. Schon seit 2012 verhandeln die Vertreter von 135 Staaten über die Mindestbesteuerung für Unternehmen. Der Steuervermeidung der Großkonzerne wird dann effektiv begegnet werden.

Auch die Mindeststeuer wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Zwar werden die Möglichkeiten großer Konzerne, sich um ihre Steuerzahlungen zu drücken, in den nächsten Jahren eingeschränkt werden. Wie stark, muss sich jedoch noch zeigen.

Nachdem die USA internationale Mindeststeuersätze für Unternehmen unterstützen, ist eine schnelle internationale Einigung wahrscheinlich geworden. Schon seit einigen Jahren arbeitet die OECD an entsprechenden Plänen. Eine Einigung unter den 135 Staaten, die im Rahmen der OECD am sogenannten Inclusive Framework (IF) der internationalen Mindeststeuer arbeiten, sowie der G20 ist schon Anfang Juni zu erwarten. In den darauffolgenden sechs Monaten werden dann die Details erarbeitet. Die USA und die OECD arbeiten mit unterschiedlichen Modellen bei der internationalen Besteuerung von Unternehmen. Die Modelle sind aber aufeinander abgestimmt.

Verhandlungen laufen noch

Der von den USA derzeit vorgeschlagene Mindeststeuersatz von 21%, den Unternehmen weltweit entrichten sollen, wird in der Einigung niedriger ausfallen. Die OECD ging bisher von 12,5% aus. Die Anrechnung substanzbasierter Aktivitäten (der sogenannte Carve Out), mit der die Steuerlast gemindert wird und der im US-Vorschlag kaum möglich ist, wird höher ausfallen. Davon geht der Steuerexperte Prof. Dr. Joachim Englisch (Universität Münster) aus. Die Regeln werden für größere Unternehmen (ob mindestens 500 Mio. oder 750 Mio. USD Umsatz wird noch diskutiert) gelten. Bis 2023 werden die USA und einige europäische Staaten an den Modellen orientierte Steuergesetze einführen. Eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht.

Mindeststeuersatz auf Gewinne weltweit angerechnet

Letztlich geht es darum, den Mindeststeuersatz auf Gewinne weltweit zu berechnen und am Sitz des Unternehmens einzuziehen. Das ist der Kern sowohl beim OECD-Modell GloBe wie bei den US-Steuerregeln BEAT und GILTI. Zunächst werden dabei die Steuern, die ein Unternehmen weltweit bezahlt, berechnet. Gibt es auf der Welt Einheiten des Unternehmens, die sehr niedrige Steuern bezahlen, müssen am Sitz des Unternehmens Steuern nachgezahlt werden, bis der international vereinbarte Mindeststeuersatz erreicht ist.

Nur noch wenig Möglichkeiten der Steuervermeidung

Zur Steuerverminderung bleiben dann wenige Möglichkeiten. Die Gewinne sollten in Zukunft in der Bilanz in Niedrigsteuerländern anfallen, die genau an der Grenze zur Mindeststeuer liegen, um die Steuervorteile optimal zu nutzen. Ein zweiter Punkt der Steueroptimierung sind die substanzbasierten Gewinne, also die Ausnahmen von der Mindestbesteuerung vor allem auf Grund von Investitionen.

Gegenüber heutigen Möglichkeiten besteht damit sehr viel weniger Gestaltungsspielraum. Die Senkung der Steuerzahlungen auf 5% oder weniger, wie es vor allem den US-Techriesen immer wieder gelingt, wird nicht mehr möglich sein.

Risiko der Abwanderung gering

Ein Risiko für die Länder, die dem OECD-Modell folgen bleibt. Große Konzerne könnten in Niedrigsteuerländer außerhalb der OECD abwandern. Zwei Gründe sprechen aber dagegen, dass es zu einer großen Abwanderungswelle kommt. Zum einen sind in Niedrigsteuerländern üblicherweise auch die Regeln der Berichterstattung und der Governance anspruchslos. Abgewanderte Unternehmen müssten daher mit einem starken Kursabschlag an der Börse rechnen, weil ihnen die Transparenz fehlt und sie somit eine riskantere Anlage darstellen. Zweitens behielten die OECD-Staaten auch bei Abwanderung ihren Zugriff auf Gewinne in den OECD-Ländern. Die Potenziale der Abwanderung sind damit begrenzt.

Fazit: In Deutschland könnte es bald zu einer Neuregelung bei den Unternehmenssteuern kommen, weil das BMF die OECD-Ergebnisse umsetzen will. Jedoch: Alle Rechnungen sind bisher ohne den Wirt, die Konzerne und ihre findigen Steuerabteilungen, gemacht. Es hat sich noch immer ein Schlupfloch gefunden … Steuerlich auf Augenhöhe mit inlandsbasierten Mittelständlern werden die Konzerne auch künftig nicht sein.

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