1942
Eine Gruppenkrankenversicherung für Arbeitnehmer bleibt Sachlohn, der bis zum Wert von 44 Euro pro Monat nicht versteuert werden muss. Das hat der BFH jetzt in einem aktuellen Urteil (VI R 16/17) bestätigt. Im Urteilsfall schloss der Arbeitgeber des Klägers für die Mitarbeiter des Unternehmens bei zwei Versicherungen eine Zusatzkrankenversicherung für Vorsorgeuntersuchungen, Stationäre Zusatzversicherung und Zahnersatz ab.