Regeln für Umsatzschätzungen durch das Finanzamt werden angepasst
Deutschlands oberstes Finanzgericht sieht viele offene Fragen bei Umsatzschätzungen durch die Finanzämter. Protokolliert ein Unternehmen seine Umsätze nicht sauber, können diese vom Finanzamt geschätzt werden. Die Art und Weise, wie die Ämter die Umsätze schätzen, steht zunehmend in der Kritik. Jetzt mahnt der Bundesfinanzhof (BFH) Änderungen an.
Bei der Schätzung von Umsätzen durch das Finanzamt kündigen sich große Veränderungen an. Stellt die Finanzverwaltung grobe Mängel fest, nutzt sie derzeit die amtliche Richtsatzsammlung als Schätzungsgrundlage. Diese Sammlung wird