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Fiskus greift auch in Übersee zu

Rentensteuer im Ausland

Gesetzliche Rentenzahlungen aus Deutschland, die in Kanada ausgezahlt werden, müssen Sie versteuern. Das sieht das Doppelbesteuerungsabkommen zu Recht vor.

Deutsche gesetzliche Rentenzahlungen in Kanada unterliegen der Besteuerung in Deutschland. Wer nach dem Arbeitsleben nach Kanada auswandert und sich die Rente dorthin auszahlen lässt, wird vom deutschen Fiskus nicht verschont. Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 20. 12. 2017, Az. I R 9/16) teilt diese von der deutschen Finanzverwaltung vertretene Ansicht.

Grundlage dafür ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kanada. Dazu gehört auch das hierzu ergangene Protokoll. Nach Kanada ausgezahlte Altersrenten aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung dürfen demnach zulässigerweise in Deutschland besteuert werden.

Fazit:

Prüfen Sie vor Auswanderungen grundsätzlich, ob es Doppelbesteuerungsabkommen auch in Bezug auf die gesetzliche Rente gibt. Die ausländischen Finanzämter melden Zahlungen an deutsche Bürger an das Bundeszentralamt.

Hinweis:

Privat gezahlte Renten wie Riester sind bekanntlich ebenfalls zu besteuern. Renten in der EU sind in der Regel nicht betroffen.

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