Steuerberater muss über Konsequenzen informieren
Steuerberater haften für die Nachprüfung eines Steuerbescheides und müssen ihre Mandanten umfassend über die vom Finanzamt getroffenen Entscheidungen informieren. Dabei müssen sie auch auf Konsequenzen für spätere Jahre hinweisen. So lautet das Urteil des Landgerichts Lübeck.
Im Streitfall hatte der Miteigentümer einer Radiologie-Praxis seinen Steuerberater mit einer Bescheidprüfung beauftragt. Schließlich hatte das FA einen vergünstigten Steuersatz angewendet, den der Steuerzahler gar nicht beantragt hatte. Der vergünstigte Satz war zwar korrekt, der Vorteil war aber nur einmal im Leben zu beanspruchen. Es ging um 40.000 Euro, die das Finanzamt fälschlicherweise als Veräußerungsgewinn deklarierte. Zehn Jahre später verkauft der Radiologe seinen Praxis-Anteil für 1,2 Mio. Euro und beantragte dafür den ermäßigten Steuersatz, den das Finanzamt dann aber ablehnte.
Fazit: Der Steuerberater hätte den Radiologen über die Gesetzeslage aufklären müssen und einen Einspruch empfehlen müssen, falls der Arzt mit der Anwendung nicht einverstanden war. Nun muss der Berater dem Ex-Mandanten einen Schadensersatz von rund 220.000 Euro zahlen.
Urteil: LG Lübeck vom 11.1.2024, Az.: 15 O 72/23