Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1775
BFH: Nur zuständiger Beamter kann bindende Vereinbarung treffen

Wann eine Vereinbarung mit dem Finanzamt bindet

Bei schwer oder überhaupt nicht mehr aufklärbare Sachverhaltsfragen können Sie sich mit dem Finanzamt über die Höhe der Steuerschuld einigen. Es gelten dabei keine besonderen Formvorschriften. Aber eine Voraussetzung sollten Sie unbedingt beachten, wenn sich beide Parteien an die Abmachung gebunden sehen sollen.

Ein BFH- Urteil, das Unternehmer privat wie betrieblich betrifft ... Sie können mit dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndung keine bindende Vereinbarung treffen. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH). Überhaupt gilt: Sie können mit dem Finanzamt normal keine Verträge über die Höhe Ihrer Steuerschulden abschließen. Aber es gibt eine Ausnahme für schwer oder überhaupt nicht mehr aufklärbare Sachverhaltsfragen.

Der zuständige Beamte muss Vereinbarung unterzeichnen

Einigen Sie sich mit dem FA, muss der Beamte beteiligt gewesen sein, der für die abschließende Zeichnung und Erledigung des Steuerfalles zuständig ist. Dies kann auch der Sachgebietsleiter der Betriebsprüfungsstelle sein, wenn eine veranlagende Außenprüfung durchgeführt wird.

Fehlende Bindungswirkung kann auch positiv sein

Das kann für einen Unternehmer sogar positiv sein. Im Urteilsfall hatte dieser bei der Schlussbesprechung mit der Steuerfahndung einem Deal zur gewinn-erhöhenden Hinzuschätzung zugestimmt. Nachträglich wollte er teilweise wieder davon abrücken. Weil „nur" der Sachgebietsleiter der Steuerfahndung bei dem Deal anwesend und beteiligt war, war keine bindende und wirksame tatsächliche Verständigung zustande gekommen. Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts deswegen auf. Der Unternehmer kann sich im erneuten Prozess beim FG gegen die Gewinnerhöhung wenden.

Fazit:

Glück im Unglück. Der Mann muss wegen der zinslosen Stundung nicht, wie das Finanzamt meinte, 192.502 EUR, sondern nur 90.522 EUR bei der Erbschaftsteuer versteuern.
Urteil: BFH, II R 51/15

Meist gelesene Artikel
  • Immer eine Spur schlauer

Die FUCHSBRIEFE feiern 75. Geburtstag

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag FUCHSBRIEFE
Am 23. September 1949 – genau heute vor 75 Jahren – erschien die erste Ausgabe der „Bonner Privat-Informationen“ – Ihnen besser bekannt als FUCHSBRIEFE. Der Verlag befand sich damals in der Kölner Straße 90 in Bonn. Wenig später zog Gründer Dr. Hans Fuchs in die Koblenzer Straße nach Bonn Bad Godesberg. Zu Ostern 1960 gab er den FUCHSBRIEFEN ihren heutigen Namen. Unser Brief ist also so alt wie die Republik. Ein Rückblick aus Anlass des Jubiläums „erdet“, findet Herausgeber Ralf Vielhaber
  • Fuchs plus
  • TOPs 2025 Auswahlrunde Liechtensteinische Landesbank AG

LLB berät gut, ist aber auf ein Produkt fokussiert

© Verlag FUCHSBRIEFE mit DALL*E und Adobe Express
Die LLB-Gruppe steht seit gut 160 Jahren für Stabilität und Sicherheit, erfährt der Kunde auf der Website des Instituts. Das soll weiterhin so bleiben, auch wenn sich die Bank einen neuen Markenauftritt gegeben hat und einen expansiven Kurs im Ausland (Deutschland und Österreich) fährt. Die Eigentumsverhältnisse der Bank sind stabil, was Vertrauen schafft: Das Land Liechtenstein, eins der wenigen Länder weltweit mit einem AAA-Rating, besitzt die Mehrheit von 57 Prozent der Aktien der Bank.
  • Umgehung von Sanktionen weitet sich aus

Russland 2025: Steigende Ölpreise und sinkende Defizite

Russland steht 2025 vor einer bemerkenswerten Stabilisierung seiner öffentlichen Finanzen. Dank steigender Ölpreise und sinkender Haushaltsdefizite wird das Land voraussichtlich in der Lage sein, seine Fiskalausgaben auszugleichen. Eine Analyse des Instituts für internationale Finanzen (IIF) zeigt auf, dass Russland seine ökonomische Abhängigkeit vom Öl geschickt nutzt, um das Budget trotz anhaltender Sanktionen zu stabilisieren.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • TOPs 2025 Auswahlrunde Bank Vontobel Europe AG

Schweizer Solidität: Vontobel bietet Zuverlässigkeit und Fachwissen

Den Ruhestand planen und sichern. Darum geht es im diesjährigen Markttest Private Banking der FUCHS|RICHTER Prüfinstanz. © Mottobild entworfen und erstellt von Redaktion FUCHSBRIEFE mit KI (DALL*E)
Seit über 100 Jahren begleitet Vontobel Anleger auf ihrem Weg an die Finanzmärkte. Was 1924 mit dem Handel von Wertpapieren begann, hat sich zu einer hochgradig individualisierten Vermögensverwaltung entwickelt. Als globales Investmenthaus mit Schweizer Wurzeln ist Vontobel auf die Bereiche Private Clients und Institutional Clients spezialisiert.
  • Fuchs plus
  • Verkauf unter Wert kann Schenkungssteuer auslösen

BFH-Urteil zur Schenkungssteuer

Verkaufen Gesellschafter ihre Anteile unter Wert, kann sich der Wert der Anteile anderer Gesellschafter erhöhen. Das kann dann Schenkungssteuer auslösen, so der Bundesfinanzhof.
  • Fuchs plus
  • Bundesfinanzhof hat zum Mieterstrom entschieden

BFH ermöglicht Vorsteuerabzug

Der Bundesfinanzhof hat ein für Vermieter positives Urteil zum Mieterstrom gefällt. Das Urteil eröffnet steuerlichen Gestaltungsspielraum.
Zum Seitenanfang