Wege zur Verfahrensbeschleunigung
Die deutschen Finanzbehörden sind in ihrer Praxis bei Verrechnungspreisverfahren „noch immer im Rückstand.“ So urteilt eine aktuelle Studie der Stiftung Familienunternehmen. Es mangele an Vorabverständigungen über Verrechnungspreise, die Verfahrensdauern seien zu lang und Transparenz sei nicht gegeben.
Von einem Verrechnungspreis wird gesprochen, wenn Unternehmen einer (internationalen) Unternehmensgruppe miteinander einen Preis für Lieferungen und Leistungen jeder Art vereinbaren. Diese Preisfestsetzung wird von den Finanzbehörden geprüft, um gegen Steuervermeidung vorzugehen. Der Preis kann im Nachhinein noch angezweifelt werden. Dadurch kann es passieren, dass Unternehmen jahrelang ohne Rechtssicherheit arbeiten, es zu Doppelbesteuerungen und ggf. hohen Kosten/Nachzahlungen kommt.
Verwaltung muss sich ändern
Den größten Optimierungsbedarf sehen die Studienautoren nicht bei den Unternehmen, sondern bei der Finanzverwaltung. Neben einer personellen Aufstockung mahnen sie auch zahlreiche juristische und bürokratische Verschlankungen, sowie öffentliche Leitlinien an. Auch für Unternehmen gibt es aber Vorschläge, um den Prozess zu optimieren und die Rechtssicherheit zu erhöhen:
- Antrag auf unverbindliche Auskunft
- Bi- und multilaterale Vorabverständigungsverfahren
- Antrag auf einen Cross-Border-Dialog: Finanzverwaltungen verschiedener Länder treten untereinander in einen Dialog (internationaler Informationsaustausch)
- Einsatz einer steuerlichen Ombudsperson
Fazit: Die Verbesserung der deutschen Finanzverwaltung ist in erster Linie eine staatliche Aufgabe. Unternehmen haben nur wenige Möglichkeiten, um die Prozesse zu beschleunigen.
Hinweis: Die vollständige Studie lesen Sie unter: https://www.familienunternehmen.de/media/public/pdf/publikationen-studien/studien/Straffung-und-Staerkung-Verrechnungspreisverfahren_Studie_Stiftung-Familienunternehmen.pdf