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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Der Euro zuckt nicht mal

Das Karlsruher Urteil hat kurzfristig kaum Folgen. Copyright: picture Alliance
Das Karlsruher Urteil hat kurzfristig kaum Folgen. Die Verfassungsrichter haben den Vorwurf "unerlaubte Staatsfinanzierung" ausdrücklich zurückgewiesen. Dennoch stecken große Risiken in dieser Entscheidung.

Die Devisenmärkte reagierten mit einem Zucken auf das Urteil aus Karlsruhe über das Ankaufprogramm der EZB. Der Euro gab gegenüber dem Dollar um einen Cent nach. Er brach aber nicht ein. Offenbar sind die Folgen noch nicht ohne Weiteres abschätzbar. Der von den Währungshütern vor allem gefürchtete Vorwurf „verdeckter Staatsfinanzierung“ durch das Ankaufprogramm wurde jedenfalls ausdrücklich zurückgewiesen. Die beschlossene Neuauflage ist also grundsätzlich möglich. Der Aktionsradius der EZB wurde nicht eingeschränkt. Die von den Richtern konkret geforderte Abwägung von Risiken und Nebenwirkungen kann problemlos nachgeliefert werden, um die laufenden Programme abzusichern.

Die längerfristigen Auswirkungen sind weniger klar. Die entscheidende Frage heißt: Hält die EZB tatsächlich völlig willkürlich die Zinsen auf ultra-expansivem Kurs, wie das Gericht offenbar voraussetzt? Und könnte die EZB daher jederzeit beschließen, die Leitzinsen auf (beispielsweise) 3% anzuheben um wieder zu normalen Verhältnissen zurückkehren? Schon allein die stabil ausgeglichene Leistungsbilanz – also Gleichgewicht zwischen finanzieller Ersparnis und Investitionen – für die Eurozone insgesamt spricht dagegen. Ebenso die umstrittenen großen deutschen Überschüsse (Überhang der Ersparnis). Und  schließlich auch die noch unter dem Leitzins liegenden Renditen für Bundespapiere mit 2 bis unter 10 Jahren Laufzeit. Das alles zusammen genommen zeigt, dass die Leitzinsen keinesfalls willkürlich zu niedrig gehalten werden, sondern den Marktverhältnissen entsprechen. Das hätte den Richtern schon dann auffallen müssen, wenn sie sich wenigstens an den Gleichgewichtsüberlegungen des mittlerweile alt-ehrwürdigen deutschen Stabilitätsgesetzes orientiert hätten.

Fazit: Die

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