Geldwäsche soll schärfer bekämpft werden
Geldwäsche soll künftig noch schärfer bekämpft werden. Dazu wird im nächsten Jahr ein neues Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität eingerichtet. Das soll einen komplett neuen Strafverfolgungsansatz für Geldwäsche umsetzen und sich vor allem „auf die Hintermänner, denn nur selten sind es Frauen“ konzentrieren. So formulieren es mit der Materie vertrauten Personen.
Die neue Behörde wird 2024 aufgebaut und soll die „ganz dicken Fische“ fangen. Mit diesem Anspruch wird das Amt strukturell und personell aufgestellt. Die Behörde soll in Köln und Dresden angesiedelt sein und auf eine Personalstärke von 1.700 Mitarbeitern kommen. Strukturelle Neuerung ist, dass unter dem Dach des Amtes die Analyse, die straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen gebündelt werden sollen. Das soll es ermöglichen, dass vor allem internationale und bedeutsame Fälle erfolgreich aufgeklärt werden können.
Ermittlungsbehörde soll Kompetenzen bündeln
Dies Bündelung der Kompetenzen soll vor allem dazu führen, dass die Geldwäsche-Ermittler bessere Ergebnisse erzielen. „Es geht vor allem um mehr Qualität statt Quantität“, formuliert ein Beteiligter gegenüber FUCHSBRIEFE. Hintergrund: Schon heute gibt es zahlreiche Verdachtsmeldungen, mit denen die zuständigen Stellen konfrontiert sind. Allein die Notare in Deutschland melden jedes Jahr 7.000 Verdachtsfälle. Hinzu kommen die Meldungen von u.a. Banken, Vermögensverwaltern und Immobilien-Maklern.
Die bisher zuständigen Behörden kommen mit den Ermittlungen oft nicht effizient voran. Sie verlieren sich im Klein-Klein der Verdachtsmeldungen, von denen sich viele als falsch oder belanglos herausstellen. Ein Ermittler der Financial Intelligence Unit erklärt, dass bei Ermittlungserfolgen meist nur „die ersten Glieder der Kette“ geschnappt werden. Das soll künftig anders werden. Die neue Behörde will „dem Geld auch über lange Transaktionsketten folgen“ und so die „Köpfe der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entlarven.“
Datenschutz vs. Ermittlungsziele
Ein Thema, dass den Beteiligten derweil noch Kopfzerbrechen macht, ist die Einhaltung des Datenschutzes. Denn der steht den auf völlige Transparenz abzielenden Ermittlungswünschen entgegen. Vor dem Hintergrund ist noch zu klären, inwiefern die Transaktionsdatenbank für Immobilien genutzt werden kann. In der werden Infos zu Käufen und Verkäufen gesammelt. Sie könnte helfen, zu ermitteln, wer hinter den jeweiligen Deals steht. Ähnlich ist es mit dem Transparenzregister für Unternehmen, in dem festgehalten wird, wer die wirtschaftlich berechtigten sind, die das Unternehmen kontrollieren.