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Importe betroffen

Lieferkettengesetz bedeutet Mehraufwand auch für kleinere Unternehmen

Lieferkettengesetz bedeutet Mehraufwand auch für kleinere Unternehmen. Copyright: Picture Alliance
Das Lieferkettengesetz wird ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten. Aber auch kleinere Unternehmen müssen mit Auswirkungen rechnen, wenn sie den Großen zuliefern. Dabei geht es besonders um Importe und jene Unternehmen, die im Ausland produzieren. Die Unternehmen müssen mit verschiedenen Maßnahmen ihrer großen Kunden rechnen.

Auch kleine Unternehmen müssen ab übernächstem Jahr ihre Lieferketten genau beobachten. Zwar gilt das „Lieferkettenpflichtgesetz“ (LkSG) ab 1.1. 2023 eigentlich erst für große Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitern und mehr, ab Anfang 2024 für solche mit 1.000 Mitarbeitern und mehr. Aber wenn kleine Unternehmen diesen zuliefern, müssen auch sie auf Menschenrechtsverstöße bei ihren Lieferanten achten.

Das betrifft vor allen Dingen jene Unternehmen, die aus Ländern importieren, in denen die Einhaltung der Menschenrechte nicht sicher ist. Länder wie die Kongo sind hier besonders problematisch. Verstöße gegen Menschenrechte gibt es aber auch in Russland. Dort wäre es beispielsweise ein Problem, wenn in der Produktion Mitarbeiter aus Gefangenenlagern beteiligt wären.

Gesetz erfordert systematisches Risikomanagement

Wichtigster Punkt der Gesetzeserfüllung großer Unternehmen ist ein systematisches Risikomanagement entlang der Lieferkette. Dabei wird das Risiko von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette analysiert, Präventionsmaßnahmen und Abhilfe vorgestellt. Die gröbsten Verstöße in der Lieferkette sind Produkte, die mit Zwangs- oder Kinderarbeit oder ohne angemessenen Arbeits- und Gesundheitsschutz hergestellt werden. Auf diese Punkte müssen die Unternehmen besonders achten. Die Unternehmen müssen jährlich einen Bericht über ihre Maßnahmen verfassen, der bei der BAFA eingereicht wird. 

Auswirkungen auf kleine Unternehmen, wenn sie den großen zuliefern

Die Zulieferer großer Unternehmen werden mit Verträgen zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet werden. Mit folgenden Maßnahmen müssen Zulieferer rechnen:

  • Kunden werden Verträge über die Einhaltung der Menschenrechte verlangen.
  • Sie werden ihre Zulieferer dazu schulen.
  • Und die Kunden werden Kontrollmaßnahmen bei ihren Lieferanten vereinbaren und durchsetzen.
  • Außerdem müssen auch die Zulieferer ihre Maßnahmen dokumentieren.

Fazit: Auch für kleine Unternehmen wird das Lieferkettengesetz einigen Mehraufwand bringen. Das gilt vor allem für jene Unternehmen, die entweder Produkte importieren oder in kritischen Ländern produzieren.

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