Ampel missachtet für das Gebäudeenergiegesetz die parlamentarische Praxis
Zahlreiche ungeklärte Fragen
Bisher weiß darum niemand, wie der neue Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Veränderungen nun aussehen soll. Darum war auch die Expertenbefragung am Mittwoch ein merkwürdiges Schauspiel. 14 Experten nahmen zu einem Gesetzentwurf Stellung, der so gar nicht mehr zur Debatte steht. Die Expertenanhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Bundestag sei eine "Farce" gewesen, heißt es aus der Opposition.
Die nach der überbordenden Kritik eilig angedachten Änderungen stehen aber selbst auch noch nicht fest. Dabei sind das keine Kleinigkeiten. Unklar ist etwa, wie das Förderprogramm für den Heizungsaustausch aussehen soll. Auch die Verzahnung mit der langfristigen kommunalen Wärmeplanung ist nicht geklärt. Hier gibt es sogar verfassungsrechtliche Bedenken. Die Frage ist: Darf der Bund überhaupt so sehr in die kommunale Autonomie eingreifen?
Etliche Detailfragen offen
Im Kernstück der Änderungen - dem kommunalen Wärmeplan - gibt es auch sachlich viel Kritik. Zwar wird das Vorhaben an sich von den meisten Experten gelobt. Werden aber Kommunen bis 10.000 Einwohner wie angedacht von der kommunalen Wärmeplanung ausgenommen, würde das neue Gebäudeenergiegesetz nur in 9.000 von insgesamt 11.000 Kommunen in Deutschland greifen.
Dennoch klammert sich die Koalition an ein Datum, zu dem das Gesetz abgeschlossen sein soll (07.07). Am letzten Plenartag des Bundesrates vor der Sommerpause will die Ampelkoalition das Gesetz beschließen. Wie sie es dann noch dem Bundesrat zur Abstimmung vorlegen will, ist ebenfalls rätselhaft. Per heute müsste die Ampel ihre Änderungen, Konkretisierungen und Förderungen "nachreichen". Das ist ein höchst unorthodoxes Vorgehen im Gesetzgebungsprozess.