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Gesetzgebungsverfahren verkommt zur Farce

Ampel missachtet für das Gebäudeenergiegesetz die parlamentarische Praxis

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages. © Bernd von Jutrczenka/picture alliance
Die Kuh muss jetzt vom Eis. Das denkt sich offenbar die Ampel-Regierung mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz. Denn die Regierungskoalition will das Thema nun mit aller Macht vom Tisch haben. Diesem Ziel opfert sie zahlreiche parlamentarische Standards des Gesetzgebungsverfahrens.
Die Ampelkoalition will das leidige Gebäudeenergiegesetz um jeden Preis noch vor der Sommerpause abschließen. Dafür missachtet sie sogar Standards im Gesetzgebungsverfahren. Darüber klagen Oppositionspolitiker von CDU/CSU und Linke. Zwar gibt es einen Referentenentwurf. Die zahlreichen Anpassungen und Änderungen sind aber extra in einem zweiseitigen Leitplankenpapier gefasst. 

Zahlreiche ungeklärte Fragen

Bisher weiß darum niemand, wie der neue Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Veränderungen nun aussehen soll. Darum war auch die Expertenbefragung am Mittwoch ein merkwürdiges Schauspiel. 14 Experten nahmen zu einem Gesetzentwurf Stellung, der so gar nicht mehr zur Debatte steht. Die Expertenanhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie im Bundestag sei eine "Farce" gewesen, heißt es aus der Opposition. 

Die nach der überbordenden Kritik eilig angedachten Änderungen stehen aber selbst auch noch nicht fest. Dabei sind das keine Kleinigkeiten. Unklar ist etwa, wie das Förderprogramm für den Heizungsaustausch aussehen soll. Auch die Verzahnung mit der langfristigen kommunalen Wärmeplanung ist nicht geklärt. Hier gibt es sogar verfassungsrechtliche Bedenken. Die Frage ist: Darf der Bund überhaupt so sehr in die kommunale Autonomie eingreifen? 

Etliche Detailfragen offen

Im Kernstück der Änderungen - dem kommunalen Wärmeplan - gibt es auch sachlich viel Kritik. Zwar wird das Vorhaben an sich von den meisten Experten gelobt. Werden aber Kommunen bis 10.000 Einwohner wie angedacht von der kommunalen Wärmeplanung ausgenommen, würde das neue Gebäudeenergiegesetz nur in 9.000 von insgesamt 11.000 Kommunen in Deutschland greifen. 

Dennoch klammert sich die Koalition an ein Datum, zu dem das Gesetz abgeschlossen sein soll (07.07). Am letzten Plenartag des Bundesrates vor der Sommerpause will die Ampelkoalition das Gesetz beschließen. Wie sie es dann noch dem Bundesrat zur Abstimmung vorlegen will, ist ebenfalls rätselhaft. Per heute müsste die Ampel ihre Änderungen, Konkretisierungen und Förderungen "nachreichen". Das ist ein höchst unorthodoxes Vorgehen im Gesetzgebungsprozess.

Fazit: Die Ampel will beim GEG jetzt die "Kuh vom Eis holen". Dafür opfert die Regierung parlamentarische Standards im Gesetzgebungsverfahren und nimmt das Risiko eklatanter handwerklicher Fehler in Kauf. Zudem ist denkbar, dass im Gesetz so viele Ausnahmen geschaffen werden, dass von Habecks Kernziel nichts mehr übrig bleibt und ein Regelungs-Wirrwarr entsteht. Handwerklich solide Politik geht anders.
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