Once Only für Register
Gute Nachrichten für die deutsche Behördenlandschaft: Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer kommt! Startschuss ist der 1.1.2023 – so steht es im Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, den das Kabinett am 27.4. abgesegnet hat.
Hinter dem sperrig klingenden Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) verbirgt sich eine weitere stützende Maßnahme, um die schleppende Verwirklichung des Onlinezugangsgesetzes (vgl. FB 11.3.2021) voranzutreiben.
Schluss mit Register-Wirr-Warr
Adressaten des Gesetzes sind Verwaltungen und Unternehmen. Die bestehenden Regelungen sind für beide Seiten ein bürokratischer Alptraum. 120 Register mit Unternehmensbezug gibt es in Deutschland, darunter das Handelsregister, das Unternehmensregister, die Zollregister, zahlreiche Steuerregister und etliche Register für verschiedenste Dienstleister. Für viele werden eigene Register-Nummern vergeben.
Ineffiziente Praxis
Ein Austausch zwischen den Behörden findet nicht statt. Das ist ineffizient. Auf der anderen Seite haben vor allem große Unternehmen mit einem breit aufgestellten Geschäft einen Bürokratieaufwand durch Mehrfach-Meldungen.
Mit dem neu geschaffenen Basisregister soll das entfallen. Unternehmen müssen nur noch dieses Register befüllen und bekommen eine Wirtschaftsnummer. Die jeweiligen Behörden ziehen sich dann ihre Daten. Errichtet wird das Basisregister vom statistischen Bundesamt.
Gewinner sitzen in den Finanzämtern
Das Gesetz ist in erster Linie ein Segen für die Behörden. Größter Profiteur ist die Steuer-Verwaltung. Der Bundesverband der Geldwäschebeauftragten begrüßt das Gesetz ausdrücklich. Denn dort, wo wirtschaftliche Tätigkeiten durch viele Register oft verschleiert werden konnten, soll künftig Einheitlichkeit herrschen. Auch die Unternehmensverbände begrüßen das Gesetz – so etwa VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann im Handelsblatt. Für Unternehmen reduziert sich der bürokratische Aufwand, Behördenprozesse werden vereinfacht.
Fazit: Ein zentrales Basisregister inklusive einheitlicher Wirtschaftsnummer ist die Bedingung zur Schaffung einer effizienten, digitalen Behördenlandschaft.