Wird das Paketboten-Gesetz auf andere Branchen übertragen?
Müssen Mitarbeiter in anderen Branchen müssen weiter schwer heben?
Eine Ausweitung der Gewichtsbeschränkung auf andere Branchen ist bisher nicht geplant. Die Regelung verstoße nicht gegen das Gleichheitsgebot oder eine andere arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsregelung, so das Bundesministerium für Arbeit. Konkret: "Branchenbezogene Regelungen seien nicht 1:1 auf andere Branchen übertragbar". Der Beruf des Paketboten sei nicht mit anderen Berufen vergleichbar.
Die Gewerkschaften wollten sich nicht en Detail zur Anfrage von FUCHSBRIEFE äußern. Ob eine Verletzung von Gleichbehandlungsregeln vorliege, wollte die Gewerkschaft nicht kommentieren. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di betonte gegenüber FUCHS, dass sie den Gesetzesvorschlag "grundsätzlich" begrüßt.