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Renovierung
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  • Steuerliche Fallstricke bei günstiger Vermietung an Angehörige

Günstige Miete trotz teurer Renovierung wirft Fragen auf

Mietvertrag mit Kugelschreiber und Schlüsseln
Mietvertrag. © Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Wer eine Wohnung besitzt und diese an die eigenen Kinder vermietet, setzt die Miete für gewöhnlich nicht ganz so hoch an. Vielleicht gibt es vorher sogar noch eine Renovierung, damit es die Liebsten auch schön im neuen Heim haben. Doch was gut gemeint ist, wird vom Finanzamt nicht honoriert - zurecht, sagt der Bundesfinanzhof.
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  • Grenzen des Gebrauchs weit überschritten

Eigenmächtig eingebaute Badewanne ist Kündigungsgrund

Person liegt in einer Badewanne
Person liegt in einer Badewanne. © Maridav / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
“Selbst ist der Mann” dachte sich wohl der Mieter einer Wohnung in Berlin-Kreuzberg und baute – ohne Kenntnis, geschweige denn Genehmigung des Vermieters um. Die Geschichte flog auf und die Hausverwaltung kündigte. Der Fall landete vor dem Amtsgericht (AG) Berlin-Kreuzberg.
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  • Erst eröffnen, dann Kosten verursachen

Geschäftsbeginn entscheidet über Steuerabzug

Eine Person steckt eine Farbrolle in einen Farbeimer
Eine Person steckt eine Farbrolle in einen Farbeimer. © LittleBee80 / Getty Images / iStockphoto
Ein Restaurantinhaber übernahm einen alten Imbiss und - oh Schreck - sah sich gezwungen, erstmal gründlich zu renovieren. Die Kosten wollte er von der Steuer absetzen. Doch das Finanzamt stellte sich quer.
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  • Steuerliche Behandlung von Mieterabfindungen

Wenn der Mieter früher gehen soll

Mietvertrag mit Kugelschreiber und Schlüsseln
© Stockfotos-MG / stock.adobe.com
Um umfangreiche Renovierungsarbeiten durchführen zu können, beendete eine Vermieterin die Mietverträge vorzeitig und zahlte dafür Abfindungen. Die wollte sie steuerlich geltend machen. Das Finanzamt wollte ihr das nicht durchgehen lassen. Der Fall landete vor dem Bundesfinanzhof.
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  • Steuermäßigung für Handwerkerleistung

Das Hoftor in der Werkstatt ist nicht steuerbegünstigt

Nicht alles, was in Haus und Hof renovierungsbedürftig ist, kann vor Ort repariert werden. Das Hoftor etwa ist so eine Sache. Dann aber sollten Sie sich bei den Handwerkerleistungen nicht verkalkulieren. Denn der Fiskus funkt dazwischen.
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  • Umbau der Wohnung

Instandhaltungsanteil ist bei der Modernisierung abzuziehen

Wird ein Haus nach 60 Nutzungsjahren auf den ‚Stand der Technik‘ gebracht, geht ein Teil der Kosten auf das Konto ‚Modernisierung‘. Ein anderer Teil auf ‚Instandhaltung‘. Das ist deshalb von Bedeutung, weil es bei einer Verknüpfung der Handwerkerarbeiten zu einer Kostenaufteilung zwischen Eigentümer und Mieter kommen muss. Aber wie kann das konkret aussehen?
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  • Das Home-Office renovieren

Toilette geht, Dusche nicht

Das Home-Office wird gerade in vielen Arbeitsverhältnissen zum Dauerzustand. Da ist es nicht ungewöhnlich, wenn der Chef die Räumlichkeiten im Haus des Arbeitnehmers für die Firma anmietet. Wird dann noch renoviert, ist sogar ein Vorsteuerabzug möglich. Aber nicht für alles …
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  • Rechtzeitigen Widerspruch verpasst

„Geisterhaus“ ist wieder bewohnbar zu machen

Lange Zeit störte sich kaum jemand an ‚Geisterhäuser', also Wohnraum, der einfach ungenutzt leer steht und verrottet. Das hat sich in Zeiten von knappem Wohnraum geändert. Immer mehr Städte setzen mit kommunalen Satzungen die Daumenschrauben an.
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  • Fristüberschrietung kostet Steuervorteile

Einzug innerhalb von 6 Monaten Pflicht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kinder ein von ihren Eltern bewohntes Hausgrundstück regelmäßig nur dann steuerfrei erben können, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall selbst dort einziehen. Das schriebt uns Sven Wanka, Erbrechtsexperte bei Flick Gocke Schaumburg und Autor vom BeraterFUCHS. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie nachweisen, dass ihnen ein früherer Einzug – unverschuldet – nicht möglich war. Umstände in ihrem Einflussbereich, wie eine Renovierung der Wohnung, genügen hierfür in aller Regel nicht. Kommt es dabei zu Komplikationen (bspw. sehr lange Wartezeiten bei Handwerkern), sollten diese unbedingt dokumentiert werden.

Urteil: BFH ZEV 2019, 492, 493 ff.

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  • Handwerkern Zutritt gewähren

Renovierung ist in jedem Alter zumutbar

Die Instandsetzung einer Wohnung ist mit viel Arbeit und Unannehmlichkeiten verbunden. Mieter müssen sie aber dennoch dulden. Insbesondere dann, wenn sie wegen undichter Fenster vorher die Miete gekürzt haben.
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