Bei der Grundsteuer setzt sich Scholz durch
Die Neuregelung der Grundsteuer geht in die Zielgerade. Die Kompromisslösung zeichnet sich jetzt deutlich ab. Es bleibt demnach bei der „Scholz-Variante" aus dem BMF, also im Wesentlichen bei einer Kombination aus Grundstücksfläche, Geschosszahl, Mietspiegel und Baujahr.
Um die Zustimmung der Bayern zum Gesetzentwurf zu erhalten, wird es eine Öffnungsklausel geben. Das Land kann sich dann in einem eigenen Landesgesetz bei der Steuerhöhe pauschal an der Fläche eines Grundstücks orientieren, erfahren wir aus gut informierter Quelle in Berlin. „Die Bayern bleiben ohnehin unter sich", lautet die Erwartung.
BVerfG könnte Klausel kippen
Hinter vorgehaltener Hand gibt man dem Bayern-Modell keine lange Lebensdauer. Das sei nicht verfassungskonform, heißt es. Die Münchner sollten noch einmal das Urteil des Verfassungsgerichts genau lesen, das überhaupt erst zu der Umgestaltungsnotwendigkeit der Steuer geführt hat. Dort sei bereits angelegt, dass ein reiner Flächenbezug der Grundsteuer nicht möglich ist.
Die Bayern-Lösung sei zudem teuer. Das Land müsse mehrere hundert Mio. allein in die Software zur Bewertung der Grundstücke stecken. Andere Länder hätten deshalb schon längst abgewinkt. Auch fürchtet man eine abschreckende Wirkung auf ausländische Investoren, wenn in allen Bundesländern andere Sätze gelten würden.
Schreck-Szenario Koalitionsbruch
Trotz der sich abzeichnenden Lösung, geht in Ländern und Kommunen die Sorge um. Denn: Sollte jetzt die GroKo platzen, würde wohl auch die vom Verfassungsgericht gesetzte Frist für ein neues Grundsteuergesetz (Jahresende) verstreichen. Die Steuer würde damit ersatzlos wegfallen.
Für die Variante ersatzloser Wegfall gibt es im Bundestag ohnehin Befürworter. Die Überlegung in Abgeordnetenkreisen: Das brächte den gebeutelten Regierungsparteien Bonuspunkte in der Bevölkerung. Denn es würden sowohl alle Eigentümer als auch die Mieter profitieren. Als Daumengröße zahlt ein Haushalt mit 90 m2 Wohnfläche im Schnitt 20 EUR pro Monat (direkt oder indirekt) an Grundsteuer – so viel wie die Gebühr für die Öffentlich-Rechtlichen.
Im Übrigen können die Kommunen über das Hebesatzrecht selbst die Belastung ihrer Eigentümer steuern. Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Vorfeld verständigt, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu einer Mehrbelastung der Bürger führen soll.
Fazit: Die vor allem von Verbänden und Wirtschaftsforschern befürwortete Variante „Grundsteuer light" ist politisch beerdigt. Deutschland „gönnt" sich den bürokratischen Mehraufwand.