Führt verschwiegener Todesfall zur Wohnungskündigung?
Erlischt der Mietvertrag mit dem Tod des Mieters automatisch? Darüber hat das Amtsgericht München entschieden.
Verstirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis nicht automatisch auf den Lebenspartner des Verstorbenen über. Das hat das Amtsgericht (AG) München entschieden. Darum darf ein Vermieter