Keine Chance auf Erfolg
Die Finanzierung von Immobilien läuft häufig über zwei Jahrzehnte bis zur Rückzahlung der Schulden. Ein beliebtes Mittel, die Finanzierung zu „optimieren", war in der Vergangenheit ihre Koppelung an Kapitallebensversicherungen. Doch der Renditerückgang ließ diese Koppelprodukte weitgehend vom Markt verschwinden. Wer aber glaubt, dass das Modell ausgestorben ist, irrt. Stattdessen hat die Finanzbranche so genannte „Fondsgebundene Policen" erfunden – mit bösen Überraschungen, wie der aktuelle Fall zeigt.
Mitte 2008 kaufte Josef Segen als Altersvorsorge ein Mehrfamilienhaus. Den Kaufpreis von 1.600.000 € finanzierte der Unternehmer zu gut 60% selbst. Zur Finanzierung des Restbetrags verhandelte er mit mehreren Banken. Nach etlichem „Hin und Her" und zähem Pokern freute er sich, mit einem Institut Top-Konditionen für die Kreditzinsen vereinbaren zu können.
Fondspolicen werden oft fälschlicherweise empfohlen
Gut gelaunt war er offen für ein interessantes Tilgungsmodell. Da er die Finanzierungszinsen vollständig von der Steuer absetzen kann, macht es wenig Sinn, regelmäßig zu tilgen. Stattdessen sollte er den Vorteil einer Fondspolice nutzen. Wenn diese mindestens 12 Jahre lang läuft und der Versicherungsnehmer mindestens 60 Jahre alt ist, braucht er den Gewinn aus der Versicherung nur zur Hälfte zu versteuern. Das werde unter dem Satz der Abgeltungssteuer liegen.
Zudem profitiert er vom Zinseszinseffekt, denn während der Laufzeit fällt keine Besteuerung an. Bis zur Steuerzahlung kann das Geld also weiterarbeiten. Herr Segen glaubte der Bank und schloss eine Lebensversicherung ab, in deren Rahmen er in einen Aktienfonds investieren soll.
Um eine attraktive Rendite zu erzielen, empfahl ihm sein Berater, während der Laufzeit der Lebensversicherung in einen „Top-Aktien-Fonds" aus dem eigenen Haus zu investieren. Seither zahlt der Unternehmer 4.095 € im Monat ein.
Seit dem Abschluss der fondsgebunden Lebensversicherung sind drei Jahre vergangen. Die Ruhestandsplanung des 58 Jahre alten Unternehmers steht an. Grund genug, seine Finanzen noch einmal durchzurechnen. Doch das führt zu bösen Überraschungen.
Mit der Police hat Herr Segen bis heute einen Verlust von 21.000 € erlitten. Dabei handelt es sich um die Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und dem Rückkaufswert der Versicherung. Eine Folge der Finanzkrise? Falsch! Hätte Segen in denselben Fonds dem Konto – also einen Gewinn gemacht. Das Problem: Die Abschlusskosten der Versicherung haben sich extrem negativ auf den Rückkaufwert ausgewirkt. Grund dafür sind die sehr hohen Provisionen, die sich aus der Jahresprämie x 38 Jahre Laufzeit 4% der eingezahlten Prämien. Das Geld ist weg. Doch Unternehmer erwartet 6% Rendite jährlich aus der Police. Schließlich hat er einen reinen Aktienfonds gewählt. Beim Nachrechnen sind folgende Fragen zu beantworten:
- Wie hoch sind die Kosten für den „Versicherungs¬mantel"? Die ermitteln Hochrechnungen der Versi-Rendite zu erzielen, sind 7,6% Fondsertrag nötig.
- Wie hoch sind die Fondskosten? Das Factsheet des Aktiendachfonds weist eine Kostenquote von 2% pro Jahr aus. Jetzt sind schon 9,6% Fondsertrag nötig.
- Sind das alle Kosten? Nein. Denn ein Dachfonds investiert in andere Fonds. Auch die kosten Geld. Fondsertrag von 10,6% notwendig, um auf eine Rendite von jährlich 6% zu kommen.
- Ist der Fonds besonders gut gemanagt, um ein so außergewöhnliches Ergebnis zu erzielen? Antwort: Nein, er bekommt die schlechteste Note seiner Kategorie – unter anderem, weil die Kosten fast die gesamte Rendite „auffressen".
Ergebnis: Herr Segens Tilgungsmodell geht nicht auf. Er ist einer klassischen Ertragsoptimierung der Bank zu Lasten des Kunden. Die Lösung: ein Ende mit Schrecken – Kündigung der Police und Abschied von der Bank. Der einzige Trost für den Unternehmer: Er kann die Verluste mit Gewinnen aus anderen abgeltungssteuerpflichtigen Anlagen ausgleichen.
Fazit: Hände weg von Fondspolicen oder Lebens- und Rentenversicherungen bei Finanzierungen! Einzige Ausnahme: Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und deshalb der Steuerfreiheit unterliegen. Hier lohnt sich eine Prüfung.