Kündigung für Nutzung als Zweitwohnung
Enthält ein Mietvertrag eine sogenannte ‚gesetzesverstärkende Bestandsklausel‘, wonach das Mietverhältnis nur bei einer "Notwendigkeit" gekündigt werden kann, ist eine Eigenbedarfskündigung zum Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Der Eigentümer wollte seine Wohnung als Zweitwohnung nutzen. Der Kündigung hielten die Mieter entgegen, dass der Mietvertrag nur zu beenden ist, wenn dies "notwendig" ist. Der angeführte Eigenbedarf zur Nutzung als Zweitwohnung genüge jedenfalls nicht, so die Richter in Berlin.
Fazit: Die Nutzung einer Eigentumswohnung als Zweitwohnung rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung.
Urteil: LG Berlin vom 2.11.2021, Az. 67 S 237/21