Leistungskraft des Bauherren berücksichtigen
Manchmal müssen Eigentümer bei Abriss eines Gebäudes eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschied jetzt, dass Behörden bei Forderung der Sicherheitsleistung die finanziellen Möglichkeiten des Eigentümers beachten muss.
Der Fall: Eine Bauherrin wollte ein neues Haus errichten und musste dafür das vorhandene alte Gebäude abreißen. Die Baubehörde genehmigt den Abbruch unter der Auflage einer Sicherheitszahlung als