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  • Das Kinderzimmer muss bleiben

Kindergeldanspruch bei einer Ausbildung im Ausland

Hörsaal an der Uni Bremen
Hörsaal. (c) Michael Ihle/Universität Bremen
Dass Kinder nach dem Abitur im Ausland studieren, ist mittlerweile keine Seltenheit mehr. Was aber hat das für Auswirkungen auf das Kindergeld?
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  • Verlust aus Firmeninsolvenz

Verlustverrechnung mangels Masse früher möglich

Aktenordner mit dicker Aufschrift Insolvenz
Insolvenz. © DOC RABE Media / stock.adobe.com
Wird ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt, kann Ihnen das Finanzamt deutlich früher als üblich einen Bescheid über eine Steuerminderung wegen des Verlustes zukommen lassen. So lautet die Entscheidung des Bundesfinanzhofes.
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  • AfA beim Kauf von Unternehmensanteilen

Abnutzung richtig berechnen

Bargeld
Bargeld. © CHROMORANGE / Ernst Weingar… / picture alliance
Gesellschafter, die einen Anteil einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erwerben, können die Abnutzung von Wirtschaftsgütern steuerlich anteilig absetzen (AfA). Was bei der Berechnung zu beachten ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun ausgeführt.
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  • Haftung über die Insolvenz hinaus

Organträger haften für Steuerrückstände

Haftung – Recht/Gesetz. Ordner auf Schreibtisch mit Beschriftung neben Paragraf und Waage
Haftung – Recht/Gesetz © MQ-Illustrations / stock.adobe.com
Ehemalige Organträger haften über das Bestehen der Organschaft hinaus für die Steuern der Organgesellschaft. Das gilt auch dann, wenn beide insolvent sind. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) so entschieden.
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  • Betriebsausgabenabzug: Sonderfall Bauabzugssteuer

Unternehmer muss Empfänger nicht immer benennen können

Das Paragrafen Symbol zeichnet sich unter einem 50-Euro-Schein ab.
Geld und Recht © bluedesign / stock.adobe.com
Zahlt ein Unternehmer Betriebsausgaben an einen Empfänger, den er nicht benennen kann, dann hat das finanzielle Folgen. Das Finanzamt darf ihm dann den Betriebsausgabenabzug verweigern. Eine Ausnahme gilt bezüglich der 2002 eingeführten Bauabzugssteuer, wie der Bundesfinanzhof (BFH) nun bestätigte.
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  • Kein Pardon bei der Prüfungsanordnung

Tod schützt nicht vor Außenprüfung

Eine Lupe liegt auf einem Buch
Lupe. © [M] toeytoey2530 / Getty Images / iStock
Wer glaubt, dass der Tod das Ende darstellt, wird von Außenprüfungen eines Besseren belehrt. Über die Rechtmäßigkeit und Zumutbarkeit solcher Prüfungen für die Erben, musste nun der Bundesfinanzhof urteilen.
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  • Keine Steuerermäßigung für Handwerksleistungen

Elektronische Zahlung auf das richtige Konto gefordert

Metall
Handwerk © LUCKAS / Fotolia
Steuerermäßigungen auf Handwerkerleistungen sind attraktiv, um die Steuerlast zu drücken. Sie betragen immerhin 20%. Wird die Rechnung aber über das falsche Konto beglichen, dann fällt der Vorteil weg. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) beschlossen.
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  • Unterhalt für den ehemaligen Lebensgefährten

Unverheiratete Eltern profitieren nicht vom Realsplitting

Überweisungsschein mit Verwendungszweck "Unterhalt"
Unterhaltszahlung © Marco2811 / Fotolia
Auch weiterhin gilt: Möchten ehemalige Partner Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben absetzten, müssen Sie dazu erst einmal verheiratet gewesen sein.
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  • Grunderwerbsteuer optimieren

Mit Einzelverträgen zu geminderter Grunderwerbsteuer

Immobilie und Geld
Immobilie © axllll / Getty Images / iStock
Kaufen Sie ein Grundstück und im Kaufvertrag sind künftige Extrakosten zur Erschließung des Grundstückes aufgeführt, dann fällt die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis an. Die Erschließungskosten können nicht gesondert behandelt werden. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
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  • Versteuerung einer Gewinnausschüttung

Keine Wahlfreiheit für Mehrheitseigner

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Ist ein Gesellschafter mehrheitlicher Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, dann muss er seinen Anteil an der Gewinnausschüttung versteuern, sobald die Gewinnverwendung von der Gesellschaftsversammlung beschlossen wurde. Aber gilt das auch für für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften im Ausland? Dazu hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.
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  • Grundstücksunternehmen müssen genaue Vorgaben einhalten

Steuervorteil futsch

Ein leeres Lagerhaus
Ein leeres Lagerhaus. © Zixp@ck / stock.adobe.com
Vermieten Sie als gewerbliches Grundstückunternehmen Grundbesitz, dann müssen Sie keine Gewerbesteuer abführen. Aber es gibt eine kleine und wichtige Ausnahme, die sehr streng einzuhalten ist, wie nun der Bundesfinanzhof urteilte.
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  • Schuldzinsen-Abzug: Eigenkapital irrelevant

Nur ausgeben, was auch wirklich in der Kasse ist

Ausgemergeltes Sparschwein
Ausgemergeltes Sparschwein. © TheAYS / Getty Images / iStock
Ein Architekt wollte durch die Verwendung eines vereinfachten Kapitalkontos einen höheren Schuldzinsen-Abzug erreichen. Dadurch wollte er niedrigere Umsätze geltend machen und dementsprechend weniger Steuern zahlen. Doch ganz so einfach wie er sich die Sache dachte, funktionierte es dann doch nicht.
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  • Aus alt mach neu

Betriebsverkauf nicht gewerbesteuerpflichtig

Zwei Personen schütteln sich die Hand
Hände schüttelnde Personen. © MaxFrost / stock.adobe.com
Der Verkauf oder die Aufgabe eines Betriebs ist unter gewissen Umständen nicht gewerbesteuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn eine wesentliche Betriebsgrundlage dem „neuen Betrieb“ weiter genutzt wird. Das entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH).
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  • Bald weniger Säumniszuschlag?

Fiskus hat zu fett abkassiert

Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof. © Marc Müller / dpa / picture alliance
Wer seine Steuernachforderungen nicht bezahlt, muss Strafzinsen (Säumniszuschläge) zahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch im vorigen Jahr Zweifel an der Höhe von Säumniszuschlägen geäußert. Dennoch bleibt die endgültige Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit abzuwarten.
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  • Besser spät als nie

Steuern sparen bei vererbten Familienheimen

Symbolbild Geld und Immobilien
Symbolbild Geld und Immobilien. © minicase / stock.adobe.com
Wer ein Familienheim erbt, kann sich von der Erbschaftssteuer befreien, wenn er dabei bestimmte Voraussetzungen einhält. Die sind allerdings sehr eng gefasst - doch es gibt auch Schlupflöcher, wie zwei aktuelle Fälle zeigen.
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  • Bearbeitung und Prozess dürfen nicht ewig dauern

Schadensersatz bei Überlänge von Gerichtsverfahren

Eine Person versucht den Zeiger einer Uhr anzuhalten
Eine Person versucht den Zeiger einer Uhr anzuhalten. © DNY59 / Getty Images / iStock
Dass die deutschen Gerichte überlastet sind, dürfte vielen bekannt sein. Die Leidtragenden sind nicht nur die gestressten Mitarbeiter, sondern auch die Kläger, die ewig auf die Bearbeitung ihrer Verfahren warten müssen. Wenn es zu lange dauert, kann es aber dafür immerhin Schadensersatz geben.
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  • Vorzeitige Wohn-Riester-Auszahlung an Bedingungen geknüpft

Wer zu langsam ist, verliert die Förderung

Symbolbild Riester
Symbolbild Riester. © Andrea Warnecke / dpa Themendienst / picture alliance
Riestern ist eine beliebte Möglichkeit, um in Deutschland für das Alter vorzusorgen oder Vermögen aufzubauen. Die vorzeitige Auszahlung eines Vertrages ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Denn wer das ausgezahlte Kapital nicht schnell genug ausgibt, verliert die staatlichen Zulagen.
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  • Umlegungsverfahren für Betriebs- und Privatvermögen

Gemischte Zuordnung beachten

Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof. © Marc Müller / dpa / picture alliance
Nimmt eine Gesellschaft an einem Umlegungsverfahren mit Grundstücken aus dem Betriebs- und Privatvermögen teil, ist danach jedes Grundstück zum Teil Betriebs- und zum Teil Privatvermögen. Bei einem Verkauf wird dann auf den Teil des Betriebsvermögens Einkommenssteuer fällig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH).
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  • Betriebsprüfung jederzeit möglich

Keine Ausnahme für Kleinstbetriebe

Graue Wand mit Aufschrift Finanzamt
Finanzamt. © Tobias Arhelger / stock.adobe.com
Nach einer Außenprüfung Ihres Betriebs durch das Finanzamt können Sie nicht durchatmen. Eine Anschlussprüfung kann jederzeit für die Folgejahre erfolgen. Das gilt auch für Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe.
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  • Kapitalertragsteuer optimieren

Keine Steuerersparnis durch Nießbrauchs allein

Bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof. © Marc Müller / dpa / picture alliance
Nießbrauch ist ein gutes Instrument, um Steuern zu optimieren. Allerdings gibt es dabei einige Fallen, die Nutzer umgehen sollten. Sonst gibt es keinen Steuervorteil. Dazu hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) für einen Fall entschieden, bei dem Anteile an einer Kapitalgesellschaft per Nießbrauch übertragen wurden.
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