Unwirksame Eigenbedarfskündigung nach Verschweigen
Vermieter, die aus ihrer Wohnung ausziehen, aber die Rückkehr in ihr bisheriges Domizil bereits planen, müssen dies bei Vertragsabschluss offenlegen. Andernfalls hat eine Eigenbedarfskündigung keine Chancen auf Erfolg, so das Amtsgericht Marbach am Neckar.
Verschweigt der Vermieter bei Vertragsschluss dem Mieter die geplante Eigennutzung der Wohnung, so ist seine spätere Eigenbedarfskündigung und Räumungsklage wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam.