Unwirksame Klausel für Schönheitsreparaturen
Fazit: Das Urteil zeigt uns, dass manche Geschäftspartner Verträge auch missverstehen wollen. Achten Sie darum penibel auf die völlig zweifelsfrei verständliche Formulierung zur Klausel der Schönheitsreparaturen.
Urteil: AG Berlin-Charlottenburg vom 26.10.2023, Az.: 210 C 176/23