Versicherung verschleppt Schadensregulierung
Diese Urteil hilft Ihnen, einer Versicherung ein wenig Schwung bei der Schadensregulierung zu geben, wenn diese den Prozess verzögert. Denn einem Eigentümer steht gegenüber der Versicherung ein Anspruch auf Ersatz entgangener Mieteinnahmen zu, wenn die Assekuranz die Regulierung eines Wasserschadens pflichtwidrig verzögert. Im konkreten Fall dauerte der Streit mehrere Jahre, weil die Versicherung die Erneuerung des Estrichs nicht übernehmen wollte.
Nach der Beweissicherung aktiv werden
Ganz ohne Pflichten ist der Eigentümer aber nicht. Nach Abschluss des Verfahrens zur Beweissicherung durch einen Sachverständigen hätte er auch selber handeln müssen, um den Schaden zu begrenzen. Es sei für ihn durchaus möglich und zumutbar gewesen, so das OLG, die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen und die dafür erforderlichen Kosten vorzufinanzieren. Der Eigentümer habe deshalb gegen seine aus § 254 Abs. 2 BGB sich ergebende Schadensminderungspflicht verstoßen.
Die Folge des Versäumnisses: Der Anspruch auf entgangene Mieteinnahmen endet deshalb drei Monate nach Abschluss der Arbeiten des Sachverständigen. Diese Zeitspanne entsprach der veranschlagten Dauer der Sanierungszeit.
Fazit: Verzögern Versicherungen die Schadensregulierung pflichtwidrig, müssen sie Ersatz für entgangene Mieteinnahmen leisten - zumindest für begrenzte Zeit.
Urteil: OLG Nürnberg vom 10.5.2021, Az.: 8 U 3174/20