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Eigentumswohnungen
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  • Strenge Bedingungen für KfW-Förderung

Architekt haftet für entgangene Fördermittel

Eigentümer von Immobilien müssen viel Geld für energetische Sanierungen in die Hand nehmen. Darum sind sie froh, wenn sie staatliche Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nutzen können. Das ist ein Risiko für Architekten, die auch Hinweise zu Förderprogrammen geben. Es können Haftungsfallen entstehen.
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  • Tierhaltung in Eigentumswohnungen

Darf die WEG Hundehaltung untersagen?

Hunde
© crissy2tay / Getty Images / iStock
Ein Hund in der Eigentumswohnung führt oft zu Streitereien unter den Nachbarn. Viele dieser Fälle landen dann vor Gericht, die entscheiden aber höchst unterschiedlich. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat sich jetzt auf die Seite derjenigen Gerichte geschlagen, die den Immobilieneigentümern eine Gestaltungsoption bei dieser Frage einräumen.
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  • Kostenverteilung nach den Miteigentumsanteilen

Wer zahlt die Kosten für die Wallboxen?

Elektro-Auto an einer Ladestation
Elektro-Auto an einer Ladestation. © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Der Neuwagenverkauf bei den Pkws lief im ersten Halbjahr 2022 nicht besonders gut. Ganz anders die Lage bei den E-Fahrzeugen: In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 konnten die Elektro-Modelle um satte 12,5 Prozent zulegen. Je mehr Stromer die Deutschen kaufen, um so dringlicher stellt sich Frage, wie es um die Lademöglichkeiten in einer Anlage mit Eigentumswohnungen steht und wer die Anschaffungskosten bezahlen muss. Jetzt hat das Amtsgericht (AG) Lübeck für mehr Klarheit gesorgt.
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  • Preisgestaltung im Vorkaufsrecht

Immobilienverkäufer muss denselben Preis ansetzen

Immobilie und Geld
Immobilien-Verkauf. © axllll / Getty Images / iStock
Darf der Besitzer einer Mietwohnung, die er durch Verkauf in Eigentum umwandeln will, das Objekt zu unterschiedlichen Preisen anbieten? Die Begründung dafür ist einsichtig: Eine vermietete Wohnung lässt sich schwerer verkaufen als eine nicht vermietete. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste diese Streitfrage jetzt klären.
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  • Entziehung des Wohnungseigentums

Verzug beim Hausgeld hat schlimme Folgen

Mehrere 2-Euro-Münzen
Mehrere Münzen. © Olivier Le Moal / stock.adobe.com
Es muss schon ziemlich ‚dicke kommen‘, wenn eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) die Entziehung des Eigentums von einem Mitbewohner betreibt. Aber es kann Fälle geben, bei der die WEG keine andere Wahl hat und dies auch rechtlich nicht zu beanstanden ist, wie das Landgericht (LG) Frankfurt am Main bestätigte.
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  • Kompetenzen von Wohnungsverwaltern

Erweiterte Verwalter-Kompetenzen in Eigentümergemeinschaften

Edles Haus
Edles Haus. (c) Tiberius Gracchus - Fotolia
Die Verwaltung von Wohnungseigentum ist eine Profession, die einer besonderen Ausbildung oder Fortbildung bedarf. Der Bundesrat hat gerade die Verordnung zur Zertifizierung von WEG-Verwaltungen beschlossen und sorgt damit mehr Qualität in der Immobilienverwaltung. Das ist deshalb wichtig, weil der Bundesgerichtshof (BGH) Verwaltern immer mehr Rechts einräumt, wie eine Entscheidung zeigt.
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  • Wasserschaden im Sonder- und Gemeinschaftseigentum

WEG muss Selbstbeteiligung alleine bezahlen

Wasserschaden
Wasserschaden. Copyright: Pixabay
Wasserschäden in einer Wohnanlage sind versichert. Damit die Versicherungsprämie nicht zu hoch ist, gibt es einen Selbstbehalt. Streit gab es in einem Fall darum, wer diesen zu bezahlen hat, weil Schäden in der Wohnung und im Gemeinschaftseigentum entstanden waren.
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  • Entgangene Mieteinnahmen sind zu erstatten

Versicherung verschleppt Schadensregulierung

Eine beliebte Taktik von Versicherungen ist es, fällige Schadenszahlungen möglichst lange hinauszuzögern. Einem Wohnungseigentümer platzte deshalb der Kragen und er klagte gegen seine Wohngebäudeversicherung wegen entgangener Mieteinnahmen.
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  • Ladung zur Eigentümerversammlung

Werdender Eigentümer hat schon Rechte

Jährlich werden in Deutschland 320.000 Eigentumswohnungen verkauft - und das bei einem Bestand von gut fünf Millionen. Für den Verwalter und die Miteigentümer ist daher eine frühe Information über einen Verkauf wichtig. Denn die neuen Eigentümer haben schon sehr früh Rechte.
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  • Anspruch auf die Ehe-Wohnung

Wer darf nach der Scheidung bleiben?

Trennt sich ein Ehepaar, das gemeinsam in einer Eigentumswohnung lebte, besteht viel Klärungsbedarf. Und nicht immer kann ein Alleineigentümer den geschiedenen Partner einfach "vor die Tür" setzen. Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst entschieden.
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  • Robustes Marktgeschehen

Weiter steigende Kaufpreise bei Wohnimmobilien

Der deutsche Markt für Wohnimmobilien war auch im Coronakrisenjahr 2020 ausgesprochen robust. Der zweite Lockdown wird ihm daher kaum etwas anhaben.
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  • Einschränkungen bei Kurzzeitvermietung sind möglich

EuGH: Nationalstaaten dürfen Airbnb-Vermietung einen Riegel vorschieben

Als in San Francisco mal wieder alle Hotelbetten ausgebucht waren, kamen zwei arbeitslose Kunsthochschulabsolventen in ihrer Studentenbude auf eine Idee: Man könnte doch – via Internet – Schlafplätze in der eigenen Wohnung vermieten. Das war der Start von Airbnb. Aktuell lassen sich über Airbnb rund fünf Millionen Unterkünfte in 191 Ländern buchen. Jetzt muss das erfolgreiche Geschäftsmodell für Europa allerdings eine krasse Einschränkung verkraften.
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  • Gegen Lärm- und Geruchsbelästigung

Eigentümer kann selber klagen

Manchmal kann einem die Miteigentümerschaft in einer Hausgemeinschaft ganz schön stinken. Und zwar im wahrsten Wortsinn. Rechtlos ist man dann aber nicht.
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  • Wohnungseigentümer müssen ihren Schallschutz beachten

Fliesen statt Teppichboden: Anspruch auf Schallschutz bleibt unverändert

Zuhause ankommen und seine Ruhe haben. Das klappt nicht immer: Schritte in der darüber liegenden Wohnung sind deutlich zu hören, Wasser läuft in die Wanne, Kinder toben... Lärm ist einer der häufigsten Streitpunkte unter Nachbarn. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) Grenzen beim Trittschallschutz gesetzt.
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  • Wohnimmobilien mit Zukunft

Investieren in Aufstiegsregionen

Einigen Regionen ist in den vergangenen Jahren ein starker Aufstieg gelungen. Die wirtschaftliche Lage dort hat sich wesentlich verbessert. Das zeigt eine Studie des IW. Auch in Zukunft ist mit einer guten Entwicklung der Regionen zu rechnen. Das hat Auswirkungen auf die jeweiligen Immobilienmärkte.
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  • Bausubstanz wird vernachlässigt

Berliner Mietendeckel bedroht Renditen

Der Berliner Mietendeckel bedroht die Renditen für Wohninvestments. Mieterhöhungen sind demnach nur in Höhe des Inflationsausgleichs erlaubt. Noch ist zwar nicht sicher, dass der Mietendeckel einer Überprüfung durch die Gerichte standhält. Haben diese aber keine Einwände, wird er fünf Jahre gelten und kann danach um weitere fünf Jahre verlängert werden. Investoren müssen daher verstärkt auf eine Zahl achten.
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  • Feuersicherheit wird in Großbritannien groß geschrieben

Unverkäufliche Eigentumswohnungen

Brennendes Haus
UK: Eigentumswohnungen mit erhöhter Brandgefahr Quelle: Pixabay
Die Feuersicherheit von Wohnhäusern und darin befindlichen Eigentumswohnungen wird in Großbritannien groß geschrieben. Anlass sind Brandkatsrophen der jüngeren Zeit. Für Eigentümer hat das schwer wiegende Folgen.
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  • Wer übernimmt die Kosten für höhere Versicherungsprämien?

Geduld und Risikobereitschaft nötig

Für Besitzer einer Eigentumswohnung ist der nachträgliche Einbau einer Ladestation für ein Elektroauto derzeit noch schwierig. Er kann von der Mehrheit der Wohnungseigentümergemeinschaft abgelehnt werden, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Die Bundesregierung hat für Herbst einen Referentenentwurf angekündigt, der nun den Anspruch auf Einbau eines Ladepunktes festschreiben soll. Damit werden aber erhebliche Haftungsrisiken, Kosten und Verteilungsfragen auf die Privathaushalte umgelegt.
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  • Mehrere Immobilien zu eigenen Wohnzwecken nutzen

Gretchenfrage Selbstnutzung

Wenn Sie mehrere Immobilien im Privatvermögen verkaufen wollen, sollten Sie versuchen, dass Ihnen diese vorher zu eigenen Wohnzwecken zur Verfügung stehen. Denn das hat steuerlichen Vorteile. Man sollten natürlich wissen, was das bedeutet: zu eigenen Wohnzwecken.
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  • Immobilieneigentümer teilen sich eine Heizungsanlage

Ohne Beleg-Einsicht kein Geld

Es geht um eine gewaltige Nachzahlung von 35.000 Euro für Heizungskosten. Weil es keine Einsicht in die Belege gab, verweigerte der Schuldner das Geld. Er bekam dafür die uneingeschränkte Unterstützung des Bundesgerichtshofs (BGH).
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