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Falsche Mieterselbstauskunft über Vermögensverhältnisse

Wohnungsmieter verschweigt Schulden

Sie versichern sich und machen falsche Angaben? Dann entfällt der versicherungsschutz. Sie gehen ein Mierverhältnis ein und machen falsche Angaben? Auch dann sieht es schlecht aus …

Sie können einem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser zu Mietbeginn  eine falsche Mieterselbstauskunft über seine Vermögensverhältnisse macht. Zum Beispiel, indem Schulden verschweigt. Das ist auch dann möglich, wenn aktuell keine Mietrückstände vorliegen. Diese Entscheidung hat das Landgericht (LG) Lüneburg getroffen. Durch die Falschangabe sei ein wesentliches und berechtigtes Interesse des Vermieters an einem solventen Vertragspartner verletzt worden.

Fazit: Ein Mieter darf bei der Selbstauskunft über seine Vermögensverhältnisse keine falschen Angaben machen.

Urteil: Landgericht (LG) Lüneburg vom 13.6.2019, Az.: 6 S 1/19

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