Wohnungsmieter verschweigt Schulden
Sie können einem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser zu Mietbeginn eine falsche Mieterselbstauskunft über seine Vermögensverhältnisse macht. Zum Beispiel, indem Schulden verschweigt. Das ist auch dann möglich, wenn aktuell keine Mietrückstände vorliegen. Diese Entscheidung hat das Landgericht (LG) Lüneburg getroffen. Durch die Falschangabe sei ein wesentliches und berechtigtes Interesse des Vermieters an einem solventen Vertragspartner verletzt worden.
Fazit: Ein Mieter darf bei der Selbstauskunft über seine Vermögensverhältnisse keine falschen Angaben machen.
Urteil: Landgericht (LG) Lüneburg vom 13.6.2019, Az.: 6 S 1/19