Wohnungsvermietung kein Haustürgeschäft
Eine Wohnungsvermietung ist kein Haustürgeschäft. Damit gibt es auch kein Widerrufsrecht.
Eine Wohnungsvermietung ist kein Haustürgeschäft. Somit gibt es auch kein Widerrufsrecht. Das gilt auch für die Zusage von Schönheitsreparaturen bei Auszug. Es gilt: vereinbart ist vereinbart. Ein Mieter kann dann beispielsweise nicht behaupten, er sei vom Vermieter überrumpelt worden. Dieses wenig bekannte Urteil des Landgerichts Berlin (Urteil vom 8. 6. 2004, Az. 65 S 26/04) hilft in vielen Situationen. Es gilt vor Gericht nach wie vor als Leitschnur.
Widerruf nicht möglich
Der Fall: Bei einer Wohnungsabnahme erklärte sich der ausziehende Mieter zum Abriss von Tapeten bereit. Diese Erklärung widerrief er einen Tag später und verweigerte die Durchführung. Schließlich übernahm die Vermieterin den Abriss und forderte die Zahlung durch den Mieter. Zu Recht, entschied das Gericht.Fazit: Nehmen Sie zu einer Wohnungsabnahme immer Zeugen mit. Und protokollieren Sie das Ergebnis. Lassen Sie es sich am besten gleich quittieren.