Das neue Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz zeigt sich schon am Horizont. Was Sie beachten sollten.
Der Wegzug aus Deutschland steht steuerlich auf dem Prüfstand. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden, ob für Wegzügler in die Schweiz weiterhin eine Steuerfalle im deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bestehen bleiben darf. Denn das Finanzgericht Baden-Württemberg ist bereits der Auffassung, dass die „überdachende Besteuerung“ gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie ihren Mitgliedstaaten verstößt. In das deutsch-schweizerische DBA hat Finanzminister Wolfgang Schäuble eine besondere Wegzügler-Regelung schreiben lassen. Nach diesem Art. 4, Abs. 4 DBA-Schweiz kann Berlin im Jahr des Wegzugs sowie für weitere fünf Jahre die aus Deutschland stammenden Einkünfte und hier liegenden Vermögenswerte besteuern, und zwar…
bei einer in der Schweiz ansässigen natürlichen Person,
die nicht Schweizer Staatsangehöriger ist und
die in Deutschland mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war.
Das schreibt Jan Frederik Bron von der Steuerkanzlei Flick Gocke Schaumburg im BeraterFUCHS. Erheben Sie deshalb als Betroffener Einspruch. Das Verfahren wird zwar bis zu einer EuGH-Entscheidung ruhen. Sie verhindern damit aber, dass Ihr Steuerbescheid bestandskräftig wird. Handlungsbedarf besteht auf jeden Fall auch, wenn Sie bereits im Ausland wohnen oder dorthin umsiedeln wollen. Denn ab August 2015 gilt automatisch: Dort, wo Sie gestorben sind, muss die Erbschaftsteuer entrichtet werden (Wohnortprinzip). Das können Sie nur vermeiden, wenn Sie in Ihrem Testament ausdrücklich das deutsche Steuerrecht wählen. Nach wie vor gilt aber, dass der deutsche Fiskus kleinlich definiert, wann Sie im Ausland Ihren Wohnsitz haben:
Sie müssen mit Ihrer Familie Deutschland verlassen haben.
Sie müssen Ihren Mietvertrag gekündigt haben.
Die bisher von Ihnen bewohnte Ihnen gehörende inländische Immobilie müssen Sie verkauft oder vermietet haben – aber nicht an Familienangehörige oder befristet.
Sie dürfen sich höchstens 182 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten.
Halten Sie sich nicht daran, haben Sie Ihren Wohnsitz nicht ins Ausland verlegt. Damit verlieren Sie dann auch die neue Wahlmöglichkeit für die Erbschaftsbesteuerung, die ab 2015 gelten wird.
Fazit: Noch vor dem neuen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz tut sich also einiges, was Sie nun zum Beobachten/Handeln nötigt.
In einem Land, wo die Winter neuerdings wieder kälter waren und die Nächte länger dauerten, lebte die Legende von der Fuchsburg, einem Ort voller Weisheit und Geheimnisse. Nur alle 75 Jahre öffnete sie ihre Tore für einen einzigen Tag, und jenen, die den Weg fanden, versprach sie kostbares Wissen und kluge Ratschläge – zu einem unschlagbaren Preis.
Die Top 10 in TOPS 2025 - Die besten Vermögensmanager
Acht Banken finden sich in diesem Jahr auf einem Goldrang: die Alpen Privatbank, die Globalance Bank, die Kaiser Partner Privatbank, Merck Finck – A Quintet Private Bank, die Liechtensteinische Landesbank, die Schelhammer Capital Bank, die Bank Vontobel Europe und die Weberbank. Sie alle haben 90 % der Bestleistung im Test erreicht.
Der Krieg in der Ukraine geht in die Endphase. Politische und wirtschaftliche Themen benötigen schon in Kürze Antworten. Wie sieht die Zukunft der Ukraine aus? Und wie kann Europa langfristig Stabilität schaffen, ohne in die Logik des Kalten Krieges zurückzufallen? Visionen sind gefragt, und Brüssel ist dabei gefordert, meint FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber.
Die Krankenhausreform wird zu einer forcierten Spezialisierung der Krankenhäuser führen. Das wird die Grundversorgung kaum negativ betreffen, aber dazu führen, dass nicht mehr "jedes Haus alles anbietet", so Kliniken im Gespräch mit FUCHSBRIEFE. Wir erläutern, wie sich die Krankenhauslandschaft ändern wird.
Um köstliche Speisen angemessen zu präsentieren, eignen sich Tafelaufsätze. Zumeist aus Glas, Silber, Porzellan oder Keramik gefertigt, sind sie ein Spiegel ihrer kunsthistorischen Entstehungszeit. Gleichzeitig sind es auch interessante Anlageobjekte. Namhafte Designer waren häufig mit der Gestaltung betraut. Je nach Bekanntheitsgrad des Künstlers und der verwendeten Materialien differieren auch die Preise.
Auffällig in den deutschen Auktionshäusern dieses Jahr ist die zunehmende Entzerrung des umfangreichen Angebots. Diese werden in vielfach kleinteiligere Formate gewandelt. Zusätzlich sind die gedämpften Zukunftserwartungen auch auf dem Kunstmarkt zu spüren.
Für Unternehmer und Anleger
FUCHS-Newsletter
Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie jede Woche spannende Impulse zu Themen, die für Sie als Unternehmer und Anleger wichtig werden. Bleiben Sie auf dem Laufenden und mit der FUCHS-Redaktion in Kontakt!