Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2038
Bei Fremdwährungskredit

Wechselkursverluste keine Werbungskosten

Gerade Immobilien finanzier(t)en Eigenheimkäufer gern mit Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken. Es lockt(e) der niedrige Zins. Doch das kann gehörig ins Auge gehen. Denn kein Wechselkurs ist langfristig wirklich stabil. Und wer dann den Schaden hat, den bestraft auch noch der Fiskus.

Sie können Wechselkursverluste bei Fremdwährungskrediten nicht als Werbungskosten geltend machen. Etwa, wenn Sie ein Darlehen in ausländischer Währung zum Kauf oder Bau einer anschließend vermieteten Immobilie aufnehmen. Das gilt entsprechend, wenn Sie bei der Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens ein höheres Darlehen aufnehmen müssen, um den bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlust zu finanzieren. Auch hier gilt: Soweit die Schuldzinsen auf die Finanzierung des Währungskursverlusts entfallen, sind sie nicht bei den Vermietungseinkünften als Werbungskosten abziehbar.

Im Urteilsfall nahm der Steuerzahler ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken (CHF) auf. Er finanzierte damit im Jahr 2005 zwei Eigentumswohnungen für 105.000 EUR. 2011 schuldete der Kläger dieses Fremdwährungsdarlehen durch ein Euro-Darlehen einer Bausparkasse um. Aufgrund der ungünstigen Kursentwicklung des Schweizer Franken zum Euro hatte sich der ursprüngliche Darlehensbetrag bis zur Umschuldung von 105.000 EUR auf 139.309 EUR erhöht. Die Darlehenssumme des Darlehens bei der Bausparkasse belief sich dementsprechend auf 139.000 EUR.

Der Kreditnehmer musste wesentlich mehr Euros zur Tilgung des Schweizer-Franken-Darlehen aufwenden. Denn der Euro hatte in den Jahren nach 2008 gegenüber dem Franken stark an Wert verloren. 34.000 EUR entfielen beim Umschuldungsdarlehen auf den Währungskursverlust. Diesen Teil der Schuldzinsen darf der Mann nicht als Werbungskosten bei den inzwischen vermieteten Eigentumswohnungen absetzen, so der BFH.

Fazit: Lassen Sie sich bei Fremdwährungsfinanzierungen niemals allein von der Zinshöhe „mitreißen". Wechselkursverluste können am Ende deutlich höher sein als der Zinsgewinn. Hinzu kommt: Sie können nicht abgesetzt werden.

Urteil: BFH, IX R 36/17

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Die ewige Bestenliste der Vermögensmanager für Stiftungen 2025

Klasse mit Kontinuität: Wo Stiftungen richtig liegen

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Beständig besser statt einmal glänzen: So lässt sich die diesjährige Auswertung der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz zusammenfassen. Denn in der Welt der Stiftungen zählen nicht nur punktuelle Glanzleistungen, sondern vor allem langfristige Kompetenz, strategische Passung und Verlässlichkeit. Genau das bildet die Ewige Bestenliste 2025 ab – und sie bringt Bewegung in bekannte Verhältnisse.
  • Mit Merz aufs falsche Pferd gesetzt

Politik in der Schieflage

FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber. © Foto: Verlag
Zurück aus dem Urlaub zeigt sich FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber ein Deutschland im Wandel – doch zu vieles geht politisch weiter in die falsche Richtung. Politische Gegner sollen mit juristischen Mitteln ausgeschaltet, das Verfassungsgericht durch Personalrochaden auf Linie gebracht werden. Der Haushaltsentwurf ist Beweis für ein weiteres gebrochenes Versprechen der Regierung: deutlich mehr zu investieren. Viele Unternehmer nicken das ab, weil die Konjunktur etwas anzieht. Ein Fehler.
  • Fuchs plus
  • Die transparentesten Stiftungsmanager 2025

Transparenz im Fokus: Wie Vermögensverwalter für Stiftungen mit Offenheit und Klarheit nachhaltiges Vertrauen schaffen

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Die Stiftung Denkmalpflege Hamburg schrieb 75 Anbieter an und bat sie um eine Anlageidee. 32 Anbieter reagierten mit einem Anlagevorschlag, während 15 Institute schriftlich absagten. Die übrigen Vermögensverwalter lehnten entweder telefonisch ab oder antworteten gar nicht auf das Anschreiben. Handelte es sich bei diesem Verhalten um fehlende Transparenz, Desinteresse oder ein Kommunikationsdefizit?
Neueste Artikel
  • Performance-Projekt 5 in KW 27: Gewinner, Verlierer und Transaktionen

Ruhige Woche im Performance-Projekt 5: Benchmark Depot handelt, Banken bleiben passiv

Illustriert mit Canva und ChatGPT
In der Kalenderwoche 27 blieb es im Performance-Projekt 5, bei dem sich Portfolios aus vermögensverwaltenden Fonds einzelner Anbieter mit einem ETF-Benchmark Portfolio messen – weitgehend ruhig. Während das Benchmark Depot zwei ETF-Transaktionen tätigte, verzichteten alle teilnehmenden Banken auf Handelsaktivitäten. Im Wochenvergleich zeigen sich dennoch klare Gewinner und Verlierer – wir analysieren die Entwicklungen und geben einen Ausblick für Anleger.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen: Die KSW im Beauty Contest

KSW Vermögensverwaltung AG überzeugt leider ohne Immobilienbewertung

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Der Vermögensverwalter KSW hat mit seinem Anlagevorschlag bei der Jury, bestehend aus der Stiftung Denkmalpflege Hamburg und der FUCHS | RICHTER Prüfinstanz, den fünften Platz erreicht. Das Konzept überzeugt durch einen defensiven Ansatz, global gestreutes Portfolio und klare Risikomanagement-Strategien. Die Jury lobt die Transparenz und das strukturierte Vorgehen, äußert jedoch auch Kritik an Zielerreichung und Benchmark-Interpretation.
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Wasserstoffaktien

US-Wasserstoff-Aktien profitieren vom Big Beautyful Bill

picture alliance / Zoonar | Alexander Limbach
Wasserstoff steht im Fokus des zukünftigen Energie-Mixes in Deutschland, trotz gemischter Nachrichten. Die Bundesregierung fördert Projekte, um bis 2030 mindestens 10 Gigawatt Kapazität zu erreichen. Auch die EU plant Investitionen in Milliardenhöhe. In den USA erhält die Branche durch Trumps „Big Beautiful Bill“ unerwartet Unterstützung. FUCHS-Kapital analysiert die Chancen von Wasserstoff-Aktien.
Zum Seitenanfang