Zu viel Volk
Die Schweizer debattieren im Angesicht der umstrittenen Erbschaftsteuerinitiative das Initiativrecht der Bürger. Das Erbschaftsteuergesetz bleibt davon unbeeindruckt.
Den Schweizern wird es bei ihren Volksinitiativen langsam mulmig. Die Zustimmung zur Ausländerbegrenzung und ihre Folgen insbesondere im Verhältnis zur EU ist noch nicht verdaut, da schlägt sich die Republik mit der 2011 initiierten Erbschaftsteuerinitiative herum. Danach würden Nachlässe (ab 2 Mio. CHF) von Erblassern mit letztem Wohnsitz in der Schweiz künftig einer einheitlichen eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegen. Die Erbschaftsteuer-Initiative wirft verfassungsrechtliche Grundsatzfragen auf. Dabei geht es insbesondere um die Rückwirkung auf alle bereits gemachten Schenkungen nach dem 1. Januar 2012 und die Verwendung der Einnahmen aus den Erbschaftssteuern für den Ausgleichsfond der Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Jetzt hat der Ständerat erst mal beschlossen, die Vorlage an die Kommissionen zurückzuweisen. Das hat eine breite staatspolitische Diskussion über Sinn und Grenzen des Initiativrechts angestoßen. Bundesrat, Kantone, Parlament und Bürger dürfen in der Schweiz eine Gesetzesinitiative anstoßen.
Fazit: Durch die Zurückweisung der Initiative an die Kommissionen wird über die Vorlage frühestens nach den Nationalratswahlen im Jahre 2015 abgestimmt. Die öffentliche Diskussion über das Initiativrecht schmälert eher die Chancen der Initiative.