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CBAM: Die meisten Importeure kennen neue EU-Verordnung nicht

Werden ab Oktober Stahl und Zement knapp?

© vege / stock.adobe.com
Vielen Importeuren ist nicht bewusst, dass sie schon ab Anfang Oktober erste Meldepflichten auf Grund des CBAM - Carbon Border Adjustment Mechanism erfüllen müssen. Der CBAM soll Importe von energieintensiven Grundprodukten aus nicht EU-Ländern mit einem CO2-Preis belegen.

Beachten sie eine neue Meldepflicht für Einfuhren enerigeintensiver Grundstoffe von außerhalb der EU! Ab Oktober beginnt die Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz: CBAM, mit dem Importe von Grundstoffe in die EU mit CO2-Zuschlägen belegt werden. Die Einführung beginnt mit einer reinen Meldepflicht. Erst ab 2026 müssen auch CO2-Emissionszeritfikate der EU entsprechend der bei der Herstellung entstandenen Emissionen gekauft werden. Umfragen, die im Auftrag der Unternehmensberatung Deloitte durchgeführt wurden, zeigen, dass 60% der Entscheider in den Importunternehmen für derartige Waren CBAM nicht kennen.

Energieintensive Produkte wie Stahl, Zement, Alu, usw. betroffen

Davon betroffen sind Produkte wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Dünger, Wasserstoff und einige nachgelagerte Produkte, vor allem aus Stahl, wie etwa Schrauben. Ab Anfang Oktober müssen Unternehmen, die solche Produkte von außerhalb der EU importieren, alle bei der Produktion entstehenden direkten und einige indirekte Emissionen der Waren berechnen und dokumentieren. Dazu können von der EU noch zu entwickelnde Standardwerte genutzt werden, oder vom Hersteller herausgegebene spezifische Emissionswerte. Jedes Quartal müssen Importeure einen CBAM-Bericht einreichen, mit dem Volumen der importierten Waren, ihren Emissionen und – falls es dort einen gibt - dem im Drittland gezahlten CO2-Preis. Der erste Bericht muss spätestens zum 31.1.24 vorliegen.  

Lieferverzögerungen sind möglich

Bei den Importeuren kann es in den kommenden Monaten zu Lieferverzögerungen kommen. Weil so viele Importeure noch nicht auf die ersten Meldepflichten ab Anfang Oktober diesen Jahres vorbereitet sind, kann es sein, dass sie ihre Importe reduzieren, um mit der Meldepflicht hinterherzukommen. Daher sollten Nutzer von aus nicht-EU-Ländern importiertem Stahl und den anderen genannten Produkten bis Ende Januar 2024 die Lagerhaltung der Produkte erhöhen, damit sie nicht von einem Mangel an Vorprodukten kalt erwischt werden. 

Fazit: Der CBAM-Mechanismus droht die Grundstoff-Importeure kalt zu erwischen. Die Mehrheit ist sich nicht bewusst, dass sie schon ab Oktober erste Meldepflichten erfüllen muss. Nutzer importierter Grundstoffe sollten die Lagerhaltung erhöhen, um nicht von zu geringen Importen kalt erwischt zu werden.

Empfehlung: Fragen sie ihren Importeur, ob er bis Oktober für die Einführung von CBAM bereit ist.

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